Personalausweis

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen.

Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Online-Ausweisfunktion noch nicht nutzen. Nach dem 16. Geburtstag kann diese Funktion kostenfrei im Bürgeramt aktiviert werden. Für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren ist in der Regel die Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich.

Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig (22,80 Euro), über dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre (37,00 Euro).

Seit 1. August 2021 ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend. 

Die Beantragung eines Personalausweises kann nur bei der Stadtverwaltung im Stadtteil Sachsenhausen erfolgen. Das persönliche Erscheinen ist Pflicht, da vom Antragsteller einige Erklärungen abzugeben sind, die Speicherung der Fingerabdrücke erforderlich ist und die Unterschrift zu leisten ist.

Da im Rahmen der neuen Online-Ausweisfunktion eine PIN notwendig ist, erhalten Sie bei Beantragung des Personalausweises einen Brief, in welchem Ihre zur Online-Ausweisfunktion notwendige PIN enthalten ist.

Welche Unterlagen bei der Beantragung des Personalausweises vorgelegt werden müssen, entscheidet das Bürgeramt nach eigenem Ermessen. In der Regel wird ein gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis – wenn vorhanden – ansonsten der Reisepass) benötigt.

Bei Erstausstellung oder bei bestimmten Anlässen können weitere Unterlagen wie Geburtsurkunden/Abstammungsurkunden und/oder Eheurkunden erforderlich sein.

Nach den neuen Regelungen müssen biometrische Bilder für Pass- und Ausweisdokumente ab dem 01. Mai 2025 grundsätzlich digital erstellt und in die Systeme der Pass- und Ausweisbehörden übermittelt werden. Unsere einzigartige mobile Fotolösung ermöglicht hier vor Ort über eine Softwareschnittstelle ein digitales biometrisches Lichtbild aufzunehmen und direkt in das jeweilige Fachverfahren zu übertragen. Die Kosten für das hier erstellte biometrische Lichtbild betragen 6,00 Euro und kann am selben Tag mehrmals verwendet werden (z. B. für einen Reisepass).

Es besteht auch die Möglichkeit über einen privaten Anbieter ein biometrisches Lichtbild erstellen zu lassen und in der Verwaltung bei Beantragung vorzulegen. In diesem Fall wird der Datensatz über ein QR-Code ausgelesen und kann somit in das Dokument übernommen werden.

Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises muss der bisherige Ausweis zur Entwertung bzw. zur Vernichtung mitgebracht werden!

Bei besonders dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Bei dieser Beantragung muss allerdings gleichzeitig der neue Personalausweis beantragt werden.

Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig (10,00 Euro).

Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt in der Regel mindestens zwei bis drei Wochen ab Antragstellung, kann aber auch länger dauern, abhängig von der Auslastung der Bundesdruckerei und dem jeweiligen Bürgeramt.

Weitere Infos finden Sie hier:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html

(Bundesministerium des Innern)


Bearbeitungsdauer:

ca . 10 Minuten

Einwohnermeldeamt - Nationalparkstadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
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und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
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Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Personen unter 24 Jahre  22,80 Euro

Personen über 24 Jahre  37,00 Euro

Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises  10,00 Euro