Protokoll der 32. öffentlichen Stadtverordnetenversammlung
am Donnerstag, 04.02.2021, Stadthalle, Stadtteil Sachsenhausen
- Wesentlicher Inhalt der Niederschrift nach § 33 (5) der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Waldeck –
Entschuldigt fehlten die Stadtverordneten Christian Baureis und Reinhard Rausch, die Ortsvorsteher Horst Meyer und Uwe Neuschäfer sowie die Stadträte Kurt Michael Bloos und Bruno Arlt.
Stadtverordneter Jürgen Staude nahm ab TOP 3 und Stadtverordneter Falk Elkman ab TOP 8 an der Sitzung teil.
Der Stadtverordnetenvorsteher Werner Pilger begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Sitzungsbeginn: 19.08 Uhr
Vor Eintritt in die Sitzung wurde diese von 19.10 bis 19.11Uhr für Fragen der Bürger unterbrochen. Fragen wurden nicht gestellt.
Stadtverordneter Schanner stellte den Antrag, folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-, Bündnis 90/Grüne- und CDU-Fraktion auf die Tagesordnung aufzunehmen:
„Abschaffung der Straßenbeitragsgebühren“
Zustimmung erteilt
Der Punkt wird als TOP 15 auf die Tagesordnung aufgenommen
Somit geänderte TAGESORDNUNG:
1. Kleine Anfragen
2. Genehmigung des Protokolls der Stadtverordnetensitzung am 11.12.2020
3. Neubesetzung der Ortsgerichte Waldeck II und IV
4. Grundstücksangelegenheiten
a) Grunderwerb zum Neubau eines Kindergartens im Stadtteil Sachsenhausen
b) Ankauf von Grundstücksflächen zur Erweiterung des Gewerbegebietes im Stadtteil Sachsenhausen
5. Edersee Marketing GmbH
Besetzung des Aufsichtsrates durch die Stadt Waldeck
6. Beitritt zum Zweckverband „Grenztrail“
7. Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Halbinsel Scheid“, Stadtteil Nieder-Werbe der Stadt Waldeck gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
8. Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Auf den Salzäckern“ der Stadt Waldeck
9. Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17 „Auf den Salzäckern“, Stadtteil Waldeck der Stadt Waldeck gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
10. Beschlussfassung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021
11. Beschlussfassung des Entwurfs des Investitionsplanes zum Haushalt 2021
12. Antrag der CDU-Fraktion: Resolution zur Wasserbewirtschaftung des Edersees
13. Antrag der CDU-Fraktion zum Prädikat Nationalparkstadt Waldeck
14. Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Ortsbezeichnung „Waldeck-West“ in „Waldeck-See“
15. Abschaffung der Straßenbeitragsgebühren
16. Verschiedenes
Zu Punkt 1:
Kleine Anfragen
Bürgermeister Vollbracht beantwortete die Kleine Anfrage des Stadtverordneten Staude zu den Verlusten aus Grundstücksverkäufen in Freienhagen und Scheid (Verlust Abschluss Haushalt 2019).
Zu Punkt 2:
Genehmigung des Protokolls der Stadtverordnetensitzung am 11.12.2020
Beschluss:
Das Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 11.12.2020 wird genehmigt.
Zustimmung erteilt
Zu Punkt 3:
Neubesetzung der Ortsgerichte Waldeck II und IV
Finanzausschussvorsitzender Keller berichtete aus dem Ausschuss und empfahl die Zustimmung.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Amtsgericht Korbach nachstehende Personen für die Neubesetzung der Ortsgerichte Waldeck II und IV zur Ernennung vorzuschlagen:
Ortsgericht Waldeck II (Stadtteil Höringhausen)
Ortsgerichtsschöffe Lothar Schirmer Höringhausen
Ortsgericht Waldeck IV (Stadtteile Netze und Waldeck)
Ortsgerichtsvorsteher Rudolf Müller Stadtteil Waldeck
Stellv. Ortsgerichtsvorsteher Heinrich Hermann und Herbert Brinckemper Stadtteil Waldeck
Ortsgerichtsschöffe Wolrad Herzog Stadtteil Waldeck
Ortsgerichtsschöffe Bernd Honsberg Stadtteil Waldeck
Die persönlichen Voraussetzungen im Sinne von § 8 Ortsgerichtsgesetz (OGG) sind gegeben; Ausschließungsgründe im Sinne dieser Vorschrift liegen nicht vor.
Zustimmung erteil
Zu Punkt 4:
Grundstücksangelegenheiten
a) Grunderwerb zum Neubau eines Kindergartens im Stadtteil Sachsenhausen
Finanzausschussvorsitzender Keller und Bauausschussvorsitzender Schwalenstöcker berichteten aus der Ausschusssitzung. Sie teilten mit, dass dort folgende Protokollnotiz im Protokoll aufgenommen wurde und auch von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden solle:
„Mit dem Erwerb des Grundstücks ist keine Entscheidung über den Kindergartenneubau verbunden“
Abstimmung über die Protokollnotiz: Zustimmung erteilt
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Grundstücke in der Gemarkung Sachsenhausen, Flur 27, Flurstücke 11/1 und 11/2 sowie Flur 28, Flurstück 15/7 in einer Gesamtgröße von 6.527 m² anzukaufen.
Die Mittel für den Ankauf der Flächen sind im Haushaltsplan 2021 eingeplant.
Zustimmung erteilt
b) Ankauf von Grundstücksflächen zur Erweiterung des Gewerbegebietes im Stadtteil Sachsenhausen
Finanzausschussvorsitzender Keller und Bauausschussvorsitzender Schwalenstöcker berichteten aus der Ausschusssitzung. Sie teilten mit, dass dort folgende Protokollnotiz im Protokoll aufgenommen wurde und auch von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden solle:
„Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Beplanung des Grundstücks eine Radwegeanbindung an den Edersee-Bahnradweg voranzutreiben“
Abstimmungsergebnis über die Protokollnotiz: Zustimmung erteilt
Beschluss:
Um mittelfristig wieder Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Sachsenhausen anbieten zu können, beschließt die Stadtverordnetenversammlung, das Grundstück in der Gemarkung Sachsenhausen, Höringhäuser Weg, Flur 45, Flurstück 41/2, in einer Größe von 67.437 m² anzukaufen.
Die Finanzierung des Grundstücksankaufs soll mit noch freien Mitteln der Hessenkasse erfolgen.
Zustimmung erteilt
Zu Punkt 5:
Edersee Marketing GmbH
Besetzung des Aufsichtsrates durch die Stadt Waldeck
Finanzausschussvorsitzender Keller empfahl die Zustimmung zur Beschlussvorlage.
Auf Wunsch der Stadtverordnetenversammlung stellten sich die beiden für den Aufsichtsrat vorgesehen Parlamentarier kurz vor und berichteten von ihren beruflichen Qualifikationen.
Auf die Frage, ob die Betroffenen im Raum bleiben dürfen, ergab sich kein Widerspruch.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck benennt gem. § 122 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 125 Abs. 2 HGO für die Restlaufzeit der aktuellen Legislaturperiode folgende Personen für den Aufsichtsrat der Edersee Marketing GmbH:
• Herr Michael Keller, Stadtteil Waldeck
• Herr Daniel Hankel, Stadtteil Waldeck
• Herr Christian Gerlach, Stadtteil Nieder-Werbe
Zustimmung erteilt
Zu Punkt 6:
Beitritt zum Zweckverband „Grenztrail“
Finanzausschussvorsitzender Keller und Bauausschussvorsitzender Schwalenstöcker empfahlen die Zustimmung zur Beschlussvorlage.
Sie teilten mit, dass zu diesem Thema noch eine zusätzliche Bauausschusssitzung mit den Planern des Grenztrails stattfinden solle.
Beschluss:
Dem Beitritt der Stadt Waldeck zum Zweckverband Grenztrail zum 01.07.2021 und dem Satzungsentwurf „Zweckverband Grenztrail“ mit Stand 27.01.2021 wird zugestimmt.“
Zustimmung erteilt
Zu Punkt 7:
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Halbinsel Scheid“, Stadtteil Nieder-Werbe der Stadt Waldeck gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Finanzausschussvorsitzender Keller und Bauausschussvorsitzender Schwalenstöcker empfahlen die Zustimmung zur Beschlussvorlage.
Beschluss:
1. Das gesamte Plangebiet ist im rechtsgültigen B-Plan Nr. 3 „Halbinsel Scheid“ vom 02.05.1984 als Sondergebiet Wochenendhausgebiet festgesetzt. Es ist eine überbaubare Grundstückfläche festgesetzt, die sowohl zur Ederseestraße, Bootsstraße, Adamsfeld, Bringhäuser Straße und Ostufer als auch in Richtung Uferbereich des Edersees nicht überbaubare Flächen von 10 m bzw. 20 m Tiefe festsetzt. Allerdings ist schon im rechtgültigen B-Plan erkennbar, dass der damalige Bestand an Gebäuden an mehreren Stellen die zeichnerisch festgesetzte Baugrenze überschreitet. Einige Gebäude stehen vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Die Gesamtgröße der einzelnen Gebäude im Bestand vor 1984 wies eine deutliche Überschreitung bis zu einer Größe von 118 qm Gebäudegrundfläche auf. Der B-Plan Nr. 3 reflektiert zwar die damalige Rechtsprechung bezogen auf die Größe von Wochenendhäusern, er konnte aber die städtebauliche Ordnung nicht sicherstellen, da er in wesentlichen Teilen nicht umsetzbar bzw. rechtlich durchsetzbar war und den Bestand außer Acht ließ. Schon zum Zeitpunkt der Erlangung der Rechtskraft des B-Plans Nr. 3 verfügten von den bestehenden 80 Gebäuden insgesamt 48 (d.h. 60 Prozent) über eine Gebäudegrundfläche von mehr als 60 qm und Teile liegen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Insofern muss der Bebauungsplan Nr. 3 „Halbinsel Scheid“ für den Plangeltungsbereich der 13. Änderung aufgehoben werden, da der vorliegende rechtsgültige Bauleitplan aufgrund der dargelegten Sachverhalte seiner Grundaufgabe die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches nach Maßgabe des Baugesetzbuches gem. § 1 (1) BauGB zu leiten nicht gerecht wird.
Der räumliche Geltungsbereich ist aus der Anlage des zur Beschlussvorlage beigefügten Lageplans ersichtlich.
2. Die 13. Änderung des B-Plans Nr. 3 „Halbinsel Scheid“ soll gemäß § 13a BauGB als B-Plan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Es wird eine Prüfung nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt, weil die Grundfläche 20.000 qm bis weniger als 70 000 qm beträgt.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Amtsblatt der Stadt Waldeck – den Waldecker Nachrichten - ortsüblich bekannt zu machen. Aufgrund der Durchführung im vereinfachten Verfahren wird von der Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Bei der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von dem Umweltbericht abgesehen wurde.
Abstimmungsergebnis zu den Nr. 1-3: Zustimmung erteilt
Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 wurden gemeinsam beraten.
Finanzausschussvorsitzender Keller und Bauausschussvorsitzender Schwalenstöcker berichteten aus den Ausschusssitzungen und empfahlen die Zustimmung zur Beschlussvorlage.
Seitens der Stadtverordneten wurde darum gebeten, die Planer/Investoren des Projektes zu einer Sitzung einzuladen, in der dieses Projekt konkret vorgestellt werden solle.
Zu Punkt 8:
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Auf den Salzäckern“ der Stadt Waldeck
Beschluss:
1. Da der Bebauungsplan Nr. 17 gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus dem geltenden Flächennutzungsplan abgeleitet werden kann, wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert (8. Änderung FNP). Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 „Auf den Salzäckern " und die dafür notwendige 8. Änderung des Flächennutzungsplans wurde durch einen Investor mit einem konkreten Entwicklungsvorhaben initiiert. Mit dem Entwicklungsvorhaben des Projektes Baugebiet „Auf den Salzäckern“ trat der Investor an die Stadt Waldeck heran, mit dem Ziel neue Wohnbauflächen und Flächen für Ferienhäuser im Stadtteil Waldeck zu realisieren.
2. Das Entwicklungsvorhaben des Investors mit neuen Wohnbauflächen im Planbereich „Auf den Salzäckern“ umfasst eine Fläche von ca. 4,9 Hektar. Dabei ist hervorzuheben, dass ca. 1,6 Hektar dieser Fläche bereits als geplantes Sondergebiet Golfhotel / Appartementhäuser im Flächennutzungsplan dargestellt sind. In Abstimmung mit der Stadt Waldeck und dem Regierungspräsidium Kassel soll in diesem Zusammenhang ein Flächentausch mit den geplanten Wohnbauflächen vollzogen werden. Für den Flächentausch wurden die Fläche W2 in Waldeck mit einer Größe von ca. 3,4 Hektar und die Fläche W4 in Sachsenhausen mit einer Größe von ca. 3,0 Hektar ausgewählt. Somit werden im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Waldeck zwei Entwicklungsflächen Wohnen mit einer summierten Größe von ca. 6,4 Hektar für den Flächentausch aus der Darstellung des Flächennutzungsplans zurückgenommen. Im Gegenzug wird eine neue Wohnbaufläche mit einer Größe von ca. 4,9 Hektar an dem neuen Standort ausgewiesen.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Amtsblatt der Stadt Waldeck – den Waldecker Nachrichten - ortsüblich bekannt zu machen, sowie der Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung mit dem Hinweis, dass Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu den Zielen und Zwecken der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gegeben wird.
Zustimmung erteilt
Zu Punkt 9:
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17 „Auf den Salzäckern“, Stadtteil Waldeck der Stadt Waldeck gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss:
1. Ausgehend von der aktuellen Entwicklungsstrategie der Stadt Waldeck ergibt sich die Notwendigkeit, neue Wohnbauflächen im Zuge der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans im Stadtteil Waldeck zur Verfügung zu stellen.
2. Im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 ist ein Investor mit einem konkreten Entwicklungsvorhaben an die Stadt Waldeck herangetreten. Mit dem Entwicklungsvorhaben des Projektes Baugebiet „Auf den Salzäckern“ wird angestrebt neue Wohnbauflächen und Flächen für Ferienhäuser im Stadtteil Waldeck zu realisieren. Aufgrund der Tatsache, dass das Projekt durch einen Investor vorangetrieben wird, besteht die Möglichkeit das Projekt zeitnah umzusetzen.
3. Das Entwicklungsvorhaben des Investors mit neuen Wohnbauflächen im Planbereich „Auf den Salzäckern“ umfasst eine Fläche von ca. 4,9 Hektar. Dabei ist hervorzuheben, dass ca. 1,6 Hektar dieser Fläche bereits als geplantes Sondergebiet Golfhotel / Appartementhäuser im Flächennutzungsplan dargestellt sind.
Da der Bebauungsplan Nr. 17 gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus dem geltenden Flächennutzungsplan abgeleitet werden kann, wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert (8. Änderung FNP). In Abstimmung mit der Stadt Waldeck und dem Regierungspräsidium Kassel soll in diesem Zusammenhang ein Flächentausch mit den geplanten Wohnbauflächen vollzogen werden. Für den Flächentausch wurden die Fläche W2 in Waldeck mit einer Größe von ca. 3,4 Hektar und die Fläche W4 in Sachsenhausen mit einer Größe von ca. 3,0 Hektar ausgewählt. Somit werden im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Waldeck zwei Entwicklungsflächen Wohnen mit einer summierten Größe von ca. 6,4 Hektar für den Flächentausch aus der Darstellung des Flächennutzungsplans zurückgenommen. Im Gegenzug wird eine neue Wohnbaufläche mit einer Größe von ca. 4,9 Hektar an dem neuen Standort ausgewiesen.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Amtsblatt der Stadt Waldeck – den Waldecker Nachrichten - ortsüblich bekannt zu machen, sowie der Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung mit dem Hinweis, dass Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu den Zielen und Zwecken der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gegeben wird.
Zustimmung erteilt
Zu Punkt 10:
Beschlussfassung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021
Die Tagesordnungspunkte 10 und 11 wurden gemeinsam beraten.
Die FWG-Fraktion zog im Vorfeld die Änderungsanträge lfd. Nrn. 3, 4 und 22 zurück.
Finanzausschussvorsitzender Keller berichtete für beide Ausschüsse und teilte die Abstimmungsergebnisse zu den eingereichten Änderungsanträgen mit.
Die Fraktionen CDU, SPD, FWG, Bündnis 90/Grüne und FDP hielten ihre Haushaltsreden.
Über die eingereichten Änderungsanträge wurde punkteweise abgestimmt.
Beschluss:
Die von Stadtverordnetenvorsteher Pilger verlesene Haushaltssatzung mit den Änderungen wird beschlossen.
Zustimmung erteilt
Zu Punkt 11:
Beschlussfassung des Entwurfs des Investitionsplanes zum Haushalt 2021
Beschluss:
Der Investitionsplan zum Haushalt 2021 mit den Änderungen wird beschlossen.
Zustimmung erteilt
Zu Punkt 12:
Antrag der CDU-Fraktion: Resolution zur Wasserbewirtschaftung des Edersees
Auf Nachfrage des Stadtverordneten Merhof, erläuterte Stadtverordnetenvorsteher Pilger das Zustandekommen dieser Resolution.
Finanzausschussvorsitzender Keller und Bauausschussvorsitzender Schwalenstöcker empfahlen die Zustimmung.
Beschluss:
Hiermit wird der Magistrat beauftragt, sich möglichst mit den Edersee-Gemeinden Vöhl, Edertal und Bad Wildungen zu koordinieren und sich gemeinsam an dem Landkreis Waldeck-Frankenberg, das Land Hessen und Bund zu wenden und sich für einer für unsere Interessen, Edersee freundlichere Wasserbewirtschaftung einzusetzen.
Zustimmung erteilt
Zu Punkt 13:
Antrag der CDU-Fraktion zum Prädikat Nationalparkstadt Waldeck
Die CDU-Fraktion begründete ihren Antrag.
Finanzausschussvorsitzender Keller und Bauausschussvorsitzender Schwalenstöcker empfahlen die Zustimmung.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck beauftragt den Magistrat zur Prüfung und einer damit verbundenen Beantragung zu Führen des Prädikats „Nationalparkstadt“ beim Hessischen Innenministerium.
Zustimmung erteilt
Zu Punkt 14:
Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Ortsbezeichnung „Waldeck-West“ in „Waldeck-See
Die antragstellende Fraktion begründete ihren Antrag.
Finanzausschussvorsitzender Keller und Bauausschussvorsitzender Schwalenstöcker empfahlen die Zustimmung.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck beauftragt den Magistrat zur Änderung der Ortsbezeichnung Waldeck-West in Waldeck-See.
Zustimmung erteilt
Zu Punkt 15:
Abschaffung der Straßenbeitragsgebühren
Stadtverordneter Schanner begründete den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Grüne und CDU.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck beauftragt den Magistrat über die Erstellung eines Konzeptes und einen damit verbundenen Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung zur Abschaffung der Straßenbeitragsgebühren
Zustimmung erteilt
Zu Punkt 16:
Verschiedenes
16.1 Bürgermeister Vollbracht zeigte sich erfreut, dass auch dieser 2. eingebrachte Haushalt in seiner Amtszeit einstimmig verabschiedet wurde.
Er dankte den Stadtverordneten, Magistratsmitgliedern, Ortsvorstehern und Ehrenamtlichen für ihre in der abgelaufenen Legislaturperiode gute und konstruktive Zusammenarbeit.
16.2 Stadtverordneter Germann erkundigte sich nach dem Vorgehen der Stadt Waldeck zum Thema „Corona-Vorortimpfungen“.
Bürgermeister Vollbracht erläuterte die Beweggründe, die zu einem gemeinsamen Impfen im Impfzentrum in Korbach geführt hätten.
16.3 Stadtverordnetenvorsteher Pilger gab einen kurzen Rückblick über die abgelaufene Legislaturperiode.
Er bedankte sich beim Bürgermeister, dem Magistrat, den Stadtverordneten, den Ortsvorstehern, allen städtischen Mitarbeitern und der Presse für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bzw. Berichterstattung.
Sitzungsende: 22.03 Uhr
34513 Waldeck, 05.02.2021
gez.: Pilger, Stadtverordnetenvorsteher
gez.: Zimmermann, Schriftführer