Ankündigung über die Einziehung zwei öffentlicher Wege in der Stadt Waldeck
Der Magistrat der Stadt Waldeck beabsichtigt in der Gemarkung Höringhausen zwei öffentliche Wege einzuziehen, weil kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr besteht.
Gemarkung Höringhausen:
Flur 2, Flurstück 82 Lagebezeichnung: Auf der Katzenhecke
Flur 3, Flurstück 147 Lagebezeichnung: Auf der Katzenhecke
Die Einziehung der Wege ist mit Ablauf des 24.05.2021 beabsichtigt.
Die Absicht der Einziehungen geben wir hiermit gem. § 6 (2) des Hessischen Straßengesetzes bekannt.
Ein Lageplan in der die Einziehung der vorgesehenen Wege kenntlich gemacht ist, kann während der Dienststunden der Stadt Waldeck, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck-Stadtteil Sachsenhausen, eingesehen werden.
Sollten die Räume der Verwaltung aufgrund von Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Ausbreitungs-Risikos des sog. Corona-Virus nicht uneingeschränkt zugänglich sein, ist die Einsichtnahme nach telefonischer Rücksprache unter der Telefonnummer 05634/ 709 20 (Frau Martin) möglich.
Bedingung für die Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ist jedoch das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung, wofür um Verständnis gebeten wird.
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 23.02.2021 öffentlich bekanntgemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.
Waldeck, 23.02.2021
Der Bürgermeister
gez. Jürgen Vollbracht