Bekanntnachung über den Beschluss der vereinfachte Umlegung gem. § 82 BauGB, Schulgarten 3, Waldeck
Der Magistrat der Stadt Waldeck
Umlegungsstelle
Am Rathaus 1
34513 Waldeck
Vereinfachte Umlegung
(gemäß §§ 80 — 84 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). in der derzeit gültigen Fassung)
Verfahrensgebiet: „Schulgarten 3"
Gemeinde: Waldeck
Gemarkung: Waldeck (1829)
Flur: 1, 12
Grundbuchamt: Korbach
BESCHLUSS
Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Beschluss über die vereinfachte Umlegung gem § 82 Baugesetzbuch am 09. Februar 2021 gefasst worden.
Der Beschluss besteht aus dem Titelblatt, 4 Blättern Verzeichnis und aus 2 Karten (Alter und Neuer Bestand).
Ein Wertausgleich für die übergehenden Flächen ist nicht vorgesehen. Wertänderungen der Grundstücke werden nicht berücksichtigt.
Die Geldleistungen werden mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung fällig.
Waldeck, den 11. Februar 2021
Der Magistrat der Stadt Waldeck Dienstsiegel
gez. Jürgen Vollbracht
Bürgermeister