Fälligkeit Grundbesitzabgaben vom 15.02.2021
Endabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren 2020
Bei der Verbuchung der Zahlungseingänge ist uns aufgefallen, dass die im Bescheid ausgewiesene Verbrauchsabrechnung aus Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2020 (Nachzahlung) teilweise nicht berücksichtigt wurde.
Diese war zum 12.02.2021 fällig.
Am 15.02.2021 ist die erste Rate der Steuern und Abgaben für das Jahr 2021 fällig gewesen. Der zu zahlende Betrag kann dem zuletzt zugegangenen Bescheid entnommen werden.
Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitten wir Sie, zu prüfen, ob eine entsprechende Nachzahlung berücksichtigt wurde und bitten um schnellstmögliche Zahlung auf ein Konto der Stadt Waldeck.
Falls Sie künftig das SEPA-Lastschriftverfahren nützen möchten, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Stadtverwaltung Waldeck, Herr Brand (Tel. 05634-709-26) und Frau Lohaus (05634-709-40) gerne zur Verfügung.
Magistrat der Stadt Waldeck
Stadtkasse