Bewirtschaftung von Wegeflächen in der Stadt Waldeck wird geprüft
Im Zuge der Erstellung neuer Landpachtverträge ist aufgefallen, dass im gesamten Gemarkungsbereich diverse Wege und andere städtische Flächen bewirtschaftet bzw. ohne offizielle Genehmigung von den angrenzenden Bewirtschaftern mitgenutzt werden.
Auch wenn es sich für den einzelnen Bewirtschafter oftmals nur um wenige Quadratmeter handelt, werden auf den gesamten Gemarkungsbereich Waldecks gesehen, mehrere Hektar Wegefläche unentgeltlich und widerrechtlich genutzt.
Die Bilder stellen ausdrücklich nur anschauliche Beispiele dar und betreffen nicht den Waldecker Gemarkungsbereich.
Der Magistrat der Stadt Waldeck weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Mitbewirtschaftung oder unerlaubte Benutzung der Feld- und Waldwege nach den geltenden Rechtsnormen grundsätzlich verboten ist.
Seitens der Verwaltung wird dazu in den nächsten Wochen eine verstärkte Kontrolle erfolgen, welche städtischen Wegeparzellen widerrechtlich mitgenutzt werden. Ab dem 01.04.2021 werden bei festgestellten Verstößen gegen die unerlaubte Benutzung der Feld- und Waldwege Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem sind die betreffenden Wegeparzellen auf Kosten der Verursacher wieder herzustellen und nutzbar zu machen.
Vorab besteht die Möglichkeit, im Falle eines berechtigten Interesses einen Antrag zur Verpachtung für diejenigen Wegeflächen zu stellen, die für den öffentlichen Verkehr oder als Fuß- bzw. Wanderweg entbehrlich geworden sind. Ob eine Verpachtung möglich ist, wird dann im Einzelfall geprüft.
Zur Klärung der Frage, welche Wege genutzt oder bewirtschaftet werden, steht die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung:
Herr Wetekam 05634/709-30
Frau Häußler 05634/709-11