Vereinsförderung wird in der Nationalparkstadt Waldeck GROSS geschrieben

Veröffentlicht am: 22.07.2025

Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat in ihrer Sitzung am 26.09.2024 neue Richtlinien für die Vereinsförderung in der Nationalparkstadt verabschiedet, in denen den örtlichen Vereinen umfangreiche Möglichkeiten der Förderung geboten werden.

Die Förderarten reichen von der Überlassung von Räumen und Anlagen über die Möglichkeit der Förderung von Angeboten für die Jugendarbeit sowie die Ausbildung von Jugendbetreuern bis hin zu Zuschüssen für die Anschaffung von langlebigen Geräten und Investitionsmaßnahmen.

Während in den vergangenen Jahren Mittel in Höhe von 30.000,00 EUR zur Verfügung standen, wurden von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2025 Mittel in Höhe von 57.000,00 EUR bereitgestellt.

Zahlreiche Vereine haben bisher schon die neuen Möglichkeiten genutzt und Anträge gestellt.

So wurde den Sportschützen Sachsenhausen für den Einbau einer elektronischen Schießanlage ein Zuschuss in Höhe von 5.000,00 EUR bewilligt. Die Schützengilde Freienhagen erhält für die Erneuerung des Daches an ihrer Anlage einen Betrag von 4.875,00 EUR. Für die Sanierung der Umkleidekabine bekommt der TSV Eintracht Waldeck einen Zuschuss in Höhe von 2.925,00 EUR. Der TV 08 Höringhausen braucht neue Fußballtore und einen Mähroboter für die Pflege des Sportplatzes. Hierfür wurde vom Magistrat ein Betrag in Höhe von 5.000,00 EUR bewilligt. An der Veranstaltung „111 Jahre Edersee“ beteiligt sich die Nationalparkstadt in diesem Jahr mit einem Betrag von 5.000,00 EUR.
 
Zahlreiche weitere Anträge für die Förderung der Jugendarbeit, Zuschüsse für Veranstaltungen und die Anschaffung von langlebigen Geräten wurden bewilligt, so dass die Haushaltsmittel für dieses Haushaltsjahr erschöpft sind.

Es ist jedoch geplant, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Beratungen zum 1. Nachtrag zum Haushalt 2025 eine Erhöhung der Haushaltsmittel vorzuschlagen.

Sollte ihr Verein für das kommende Jahr Investitionen in Neubau-, Erweiterungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten planen, möchten wir schon jetzt darauf hinweisen, dass die entsprechenden Anträge für die Gewährung eines Zuschusses bis zum 30.09.2025 bei der Stadtverwaltung gestellt sein müssen.

Unter dem nachstehend aufgeführten Link finden Sie die aktuellen Richtlinien für die Vereinsförderung:

<<Richtlinien zur Vereinsförderung>>