Informationen für Überweisungen an die Nationalparkstadt Waldeck
Seit dem 09.10.2025 gleichen Banken und Sparkassen bei jeder Überweisung den Empfänger-Namen mit der angegebenen IBAN ab. Diese neue EU-Vorgabe soll den Zahlungsverkehr sicherer machen und Betrug verhindern.
Für Bürger und Unternehmen bedeutet das: Wer künftig eine Überweisung an die Nationalparkstadt Waldeck oder auch ein Unternehmen oder einen Verein tätigt, sollte den Empfänger-Namen exakt so eintragen, wie er zur IBAN gehört. Nur dann kann die Bank die Zahlung reibungslos ausführen.
Passen Empfänger-Name und IBAN nicht genau zusammen, so erfolgt ein Warnhinweis. Wichtig ist außerdem, immer die Bankverbindung zu verwenden, die im Bescheid oder auf der Rechnung angegeben ist.
So lauten die Kontoverbindungen der Nationalparkstadt Waldeck
IBAN Kreditinstitut
DE74 5235 0005 0003 0072 00 Sparkasse Waldeck-Frankenberg
DE74 5236 0059 0000 5050 05 Waldeck-Frankenberger Bank eG
Was ändert sich konkret?
Banken prüfen nun automatisch, ob der Empfänger-Name zur IBAN passt. Wenn die Angaben voneinander abweichen, kann die Bank die Überweisung stoppen oder zur Klärung zurückgeben. Wer den Namen exakt und die IBAN korrekt angibt, sorgt dafür, dass Zahlungen sicher und ohne Verzögerung ankommen.
Für die Bankverbindungen sind mehrere Empfänger Namen hinterlegt, dies sind:
• Nationalparkstadt Waldeck
• Stadt Waldeck
• Stadtkasse
Warum gibt es diese Neuerung?
Bisher konnten Betrüger gefälschte Rechnungen oder manipulierte IBANs nutzen, um Zahlungen umzuleiten. Der neue Abgleich von Empfänger-Name und IBAN schließt diese Sicherheitslücke. Gleichzeitig hilft er, Tippfehler schneller zu erkennen und Fehlüberweisungen zu vermeiden.
Ein Tipp: Um sich die manuelle Überweisung ganz zu sparen, besteht alternativ die Möglichkeit, das SEPA-Lastschriftmandat zu nutzen. Damit wird der/die Empfänger/in berechtigt, wiederkehrende Beiträge vom eigenen Konto einzuziehen.