„DOPPELKERN WALDECK - SACHSENHAUSEN“:

Veröffentlicht am: 21.07.2025

DAS FÖRDERGEBIETSMANAGEMENT INFORMIERT

Fördergegenstände und Ablauf der Anreizförderung:

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Seit dem Start des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ haben ca. 15 private Bauherren in Waldeck und Sachsenhausen Fördermittel für die Sanierung ihrer Gebäude in Anspruch genommen.

Wenn auch Sie Sanierungsmaßnahmen an Dach, Fassade oder Fenstern / Haustüren planen oder Sie ihr Wohnumfeld barrierefrei umgestalten oder entsiegeln wollen, dann erfahren Sie hier, wie Sie die Fördermittel der Stadt Waldeck in der so genannten „Anreizförderung“ in Anspruch nehmen können.

Fördergegenstände

Die Anreizförderung bietet die Möglichkeit, öffentliche Zuschüsse für die bauliche, energetische und barrierefreie Sanierung von Objekten und des Wohnumfeldes zu erhalten. Sie richtet sich an Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie von Gebäuden, die dem Tourismus und der Gastronomie dienen. Förderfähig sind Maßnahmen der Gebäudemodernisierung und der Wohn-umfeldgestaltung. Förderfähig sind Vorhaben, welche zur Behebung baulicher Mängel an den von außen sichtbaren Gebäudebestandteilen notwendig sind – unter anderem an der Fassade, am Dach oder am Eingangsbereich. Für Ladenlokale zählen dazu die Schaufenster, die Eingangsbereiche, Infoschilder sowie untergeordnete Maßnahmen für die Innenbereiche, die von außen ersichtlich sind. Weiterhin kommen Vorhaben infrage, welche der Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen im öffentlichen Interesse dienen. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums, die Verbesserung der Barrierefreiheit, die Unterstützung von Fuß- und Radverkehr, die Anpassung an den Klimawandel vor allem in Form von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Flächenentsiegelung. Zusätzlich lassen sich die Kosten für Beratungs-, Architekten- und Ingenieursleistungen für die Fördergegenstände finanzieren. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die ausschließlich die Innenräume von Gebäuden betreffen, Maßnahmen an baulich verwahrlosten oder leerstehenden Gebäuden, Wohnumfeldmaßnahmen, deren Kosten auf die Mieter oder Pächter umgelegt werden können, Fassadenbehänge aus Kunststoff oder ohne Dämmung sowie reine Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Handelt es sich jedoch um ein Objekt, welches städtebaulich besonders wichtig ist, kann eine zusätzliche Förderung angestrebt werden.

Schönfelder 17

Nutzen auch Sie die Möglichkeiten der Anreizförderung für ihre private Sanierungsmaßnahme (Quelle: Unternehmensgruppe NHW)

Fördergelder

Um die Maßnahmen fördern zu lassen, muss jeweils ein Mindestinvestitionsvolumen erreicht werden. Bei Vorhaben der Gebäudemodernisierung beträgt dieses 10.000 EUR, bei Maßnahmen zur Wohnumfeldgestaltung 5.000 EUR. Ist eine Maßnahme bereits umgesetzt oder begonnen, kann diese nicht nachträglich gefördert werden. Hinzu kommt: Es werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, welche den Rechtsvorschriften, den denkmalpflegerischen Vorgaben sowie den Festlegungen aus einer vorherigen Beratung entsprechen. Zudem handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss für ein Gebäude. Das heißt, dass auf einem Grundstück maximal jeweils eine Förderung für die Modernisierung- und Instandsetzung und eine Förderung zur Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen in Anspruch genommen werden kann. Die maximale Förderung für Gebäude und Freiflächen liegt bei jeweils 20.000 EUR, so dass bei einer Kombination von Verbesserungen am Gebäude und am Wohnumfeld insgesamt bis zu 40.000 EUR Zuschuss bewilligt werden können. Sie kann jedoch in mehrere, in sich funktionsfähige Bauabschnitte aufgeteilt werden. Bei Gebäuden können maximal 25% der Kosten gefördert werden, bei Freiraummaßnahmen sogar bis zu 100%.

Antrags- und Bewilligungsverfahren

Um die Förderung zu nutzen, muss ein Antrag bei der Stadt Waldeck gestellt werden. Das Antragsformular ist auf der Homepage der Stadt unter „Planen und Bauen“ abrufbar. Alternativ können Sie den Antrag über das Fördergebietsmanagement (Herr Linke, Tel.: 0561 / 1001-1352, Mail: ingolf.linke@projektstadt.de ) beziehen. Antragsberechtigt sind private oder gewerbliche Eigentümer. Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder ist eine fachliche Beratung vor Beginn der Arbeiten. Ein Beratungstermin kann beim Bauamt der Stadt Waldeck vereinbart werden. Bestandteile des vollständigen Antrags sind das ausgefüllte Antragsformular, eine 

Baubeschreibung und eine Kostenschätzung durch einen Architekten oder auf Grundlage eingeholter Angebote. Es ist nachzuweisen, dass der Bauherr sich um die Einholung von drei Angeboten bemüht hat. Weiterhin sind einzureichen: eine Baugenehmigung – falls erforderlich – , eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung, das Protokoll der Erstberatung und aktuelle Fotos des Ist-Zustands. Der Antrag kann sowohl postalisch als auch per E-Mail eingereicht werden.

Nach Einreichung des Antrags bei der Stadt Waldeck, dem Bauamt oder dem Fördergebietsmanagement stellt das Fördergebietsmanagement der Lokalen Partnerschaft die beantragte Förderung mit den weiteren Unterlagen vor. Die Lokale Partnerschaft gibt daraufhin eine Stellungnahme ab. Im Anschluss entscheidet der Magistrat der Stadt Waldeck unter Berücksichtigung der Lokalen Partnerschaft über den Förderzuschuss. Im Falle einer Förderung folgt die Bewilligung, indem eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Bauherren und der Stadt abgeschlossen wird. Darin werden die Auszahlungsbedingungen festgehalten. Erst nach Abschluss der Vereinbarung dürfen die Baumaßnahmen beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Zuwendungsempfänger eine Kostenaufstellung mit Kopien der Rechnungen und Zahlungsnachweisen vorlegen. Die Anreizförderung hat eine Zweckbindung von 10 Jahren. In diesem Zeitraum muss das Vorhaben erhalten werden. Die Frist beginnt jeweils mit der Fertigstellung. Falls in einem Programmjahr mehr Förderanträge zur Verfügung stehen als Haushaltsmittel, erfolgt die Förderung in zeitlicher Reihenfolge der Antragseingänge, bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel aufgebraucht sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Weitere Informationen

Sie wollen mehr wissen? Der zuständige Fördergebietsmanager Ingolf Linke steht wöchentlich vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung – und zwar Donnerstagvormittag ab 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr im Sanierungsbüro im Rathaus in Sachsenhausen (Sitzungszimmer/Trauzimmer, 2.OG) und Donnerstagnachmittag von:13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Sanierungsbüro in der Tourismusinformation in Waldeck. Terminvereinbarung sind unter der Telefonnummer 0561/1001-1352 oder per E-Mail an ingolf.linke@nh-projektstadt.de möglich.