Es ist wieder soweit! Winterdienst 2025
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Winter steht vor der Tür und es „ruft“ der Schneeschieber und das Streusalz!
Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um einen geeigneten Vorrat, um Ihre Flächen eis- und schneefrei zu halten.
Kurze Erklärung zur Winterdienstpflicht bei Straßen mit nur einem Gehweg:
Bis 31.12.2025
liegt der Zuständigkeitsbereich derzeit bei dem Grundstücksbesitzer/-eigentümer auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Gehweges.
Ab 01.01.2026
sind die Grundstücksbesitzer/-eigentümer in der Pflicht, wo sich der Gehweg befindet.
Die für den Winterdienst bestehenden Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und sind bei Schneefall bzw. Eisglätte unverzüglich durchzuführen.
Das Ordnungsamt
der Nationalparkstadt Waldeck