Abgabefrist von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl am 15.03.2026

Veröffentlicht am: 16.12.2025

Mitteilung des Wahlamtes zur Frist für die Abgabe von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl am 15.03.2026

Wir weisen darauf hin, dass die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl am 05.01.2026, 18.00 Uhr, endet.

Die Wahlvorschläge sollten schnellstmöglich vor diesem Fristende eingereicht werden, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit des Wahlvorschlags berühren, noch behoben werden können.

Während der Weihnachtsfeiertage und Silvester/Neujahr ist das Wahlamt an folgenden Tagen für die Abgabe von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl 2026 geöffnet:

22.12.2025                  7.00 Uhr – 12.00 Uhr

                                    13.00 Uhr – 15.00 Uhr

23.12.2025                  7.00 Uhr – 12.00 Uhr

                                    13.00 Uhr – 15.00 Uhr

29.12.2025                  7.00 Uhr – 12.00 Uhr

30.12.2025                12.00 Uhr – 16.00 Uhr

02.01.2026                  7.00 Uhr – 12.00 Uhr

05.01.2026                 7.00 Uhr – 18.00 Uhr

Ein Einwurf der Wahlvorschläge mit den entsprechenden Anlagen in den Briefkasten am Rathaus ist ebenfalls über die Feiertage möglich. Für eine regelmäßige Leerung ist gesorgt.

Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Wahlamt (Tel.: 05634/70940, E-Mail: dagmar.lohaus@waldeck.de oder Tel.: 05634/70910, E-Mail: heike.pfeifferling@waldeck.de) gerne zur Verfügung.