Abgabefrist von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl am 15.03.2026
Mitteilung des Wahlamtes zur Frist für die Abgabe von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl am 15.03.2026
Wir weisen darauf hin, dass die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl am 05.01.2026, 18.00 Uhr, endet.
Die Wahlvorschläge sollten schnellstmöglich vor diesem Fristende eingereicht werden, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit des Wahlvorschlags berühren, noch behoben werden können.
Während der Weihnachtsfeiertage und Silvester/Neujahr ist das Wahlamt an folgenden Tagen für die Abgabe von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl 2026 geöffnet:
22.12.2025 7.00 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
23.12.2025 7.00 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
29.12.2025 7.00 Uhr – 12.00 Uhr
30.12.2025 12.00 Uhr – 16.00 Uhr
02.01.2026 7.00 Uhr – 12.00 Uhr
05.01.2026 7.00 Uhr – 18.00 Uhr
Ein Einwurf der Wahlvorschläge mit den entsprechenden Anlagen in den Briefkasten am Rathaus ist ebenfalls über die Feiertage möglich. Für eine regelmäßige Leerung ist gesorgt.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Wahlamt (Tel.: 05634/70940, E-Mail: dagmar.lohaus@waldeck.de oder Tel.: 05634/70910, E-Mail: heike.pfeifferling@waldeck.de) gerne zur Verfügung.