Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028; hier: Vorschlagsliste
Amtliche Bekanntmachung der Nationalparkstadt Waldeck
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028;
hier: Vorschlagsliste
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck hat in ihrer Sitzung am 21.06.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufgestellt und dieser mit der erforderlichen Zahl der Mitglieder zugestimmt.
Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 26.06.2023 bis 03.07.2023 im Rathaus der Nationalparkstadt Waldeck, Am Rathaus 1, Zimmer 108, Waldeck-Stadtteil Sachsenhausen, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus.
Gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) kann bei dem Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 nicht aufgenommen werden sollten.
34513 Waldeck, den 22.06.2023
Der Magistrat
der Stadt Waldeck
gez. Jürgen Vollbracht
Bürgermeister
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung über die Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 22.06.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.