Kommunalwahl 2021; Nachrücken eines Mitgliedes in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck

Veröffentlicht am: 28.11.2023
Autor: Dagmar Lohaus (Gemeindewahlleiterin)

Das bisherige Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck, Herr Walter Rameil, hat sein Mandat zum 06.11.2023 niedergelegt.

Ich berufe daher den nächsten noch nicht berufenen Bewerber der Liste der CDU für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck, Herrn Karl-Heinz Heck, Bruchweg 1, 34513 Waldeck, Stadtteil Netze, als Mitglied in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck.

Diese Berufung erfolgt unter Hinweis auf § 34 des Kommunalwahlgesetzes.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Nationalparkstadt Waldeck gem. § 34 Abs. 4 in Verbindung mit den  §§ 25 bis 27 KWG bin-nen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift während der bekannten Dienststunden im Rat-haus der Nationalparkstadt Waldeck einzureichen.


34513 Waldeck, den 28.11.2023


gez. Dagmar Lohaus
Gemeindewahlleiterin

Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung über das Nachrücken eines Mitgliedes in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 28.11.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.