Jahresabschluss der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2010
1. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Aufgrund des § 113 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck am 7. April 2022 zu dem Jahresabschluss 2010 folgenden Beschluss gefasst:
a) Der dem Schlussbericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Waldeck als Anlagen beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird beschlossen.
b) Der Schlussbericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 04.03.2022 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Waldeck wird zur Kenntnis genommen.
c) Dem Magistrat wird nach § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilt.
2. Abschlussergebnis
Haushaltsrechnung 2010
| Ordentliches Ergebnis | - 221.317,94 EUR |
| Außerordentliches Ergebnis | 605.414,07 EUR |
| Jahresergebnis (Überschuss) | 384.096,13 EUR |
| Bestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres | 4.472.456,36 EUR |
| Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln | - 3.897.201,54 EUR |
| Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres | 575.254,82 EUR |
| Bilanzsumme in Aktiva und Passiva zum 31.12.2010 | 70.136.465,35 EUR |
3. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt
in der Zeit vom 30. Mai 2022 bis 08. Juni 2022
im Rathaus der Stadt Waldeck, Am Rathaus 1, Zimmer 107, 34513 Waldeck, während der Dienststunden öffentlich aus.
Aufgrund der Corona bedingten Einschränkungen bitten wir vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Bekanntmachungsvermerk:
Diese Bekanntmachung wurde am 23.05.2022 veröffentlicht.
Waldeck, den 23. Mai 2022
Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
gez. Vollbracht, Bürgermeister