Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck am 16.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 18.375.875,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 18.136.710,00 EUR
mit einem Saldo von 239.165,00 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 143.500,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendung auf 0,00 EUR
mit einem Saldo von 143.500,00 EUR
mit einem Überschuss von 382.665,00 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.100.505,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.943.100,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.906.000,00 EUR
mit einem Saldo von -2.962.900,00 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.962.900,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.098.406,00 EUR
mit einem Saldo von 1.864.494,00 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 2.099,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.962.900,00 EUR festgesetzt. Darin enthalten ist ein Betrag in Höhe von 100.000,00 EUR für die Hessenkasse.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen wird auf 1.383.000,00 Euro festgesetzt. Diese teilen sich wie folgt auf:
Haushaltsjahr | Beschreibung | Betrag |
2024 | Wasserleitung Naumburger Straße, Netze | 450.000,00 |
2024 | Kanalisation Naumburger Straße, Netze | 733.000,00 |
2024 | Kanalsanierung Freienhagen | 200.000,00 |
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf410 v.H.
- für Grundstücke (Grundsteuer B) auf440 v.H.
- Gewerbesteuer auf 380 v.H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 16.12.2022 beschlossene Stellenplan.
Waldeck, 16.12.2022 Der Magistrat
Gez.: Jürgen Vollbracht, Bürgermeister
- Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung
Es wird hiermit bescheinigt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß §§ 94 ff. HGO in der Zeit vom 14.11.2022 bis einschließlich 22.11.2022 öffentlich ausgelegen hat und diese Auslegung am 11.11.2022 öffentlich bekannt gemacht worden ist. Der Entwurf wurde der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2022 vorgelegt.
34513 Waldeck, den 08.05.2023 Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
Gez.: Vollbracht, Bürgermeister
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 Abs. 2, 102 Abs. 4 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung
- zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von
2.962.900 EUR
(in Worten: Zweimillionenneunhundertzweiundsechzigtausendneunhundert Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,
- zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.383.000 EUR
(in Worten: Einemilliondreihundertdreiundachtzigtausend Euro)
gemäß § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung,
- zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000 EUR
(in Worten: Zweimillionen Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Korbach, den 26. April 2023 Der Landrat
- 7.1 Az.: 3 m 10 c - des Landkreises Waldeck-Frankenberg
als Behörde der Landesverwaltung
Dienstsiegel (Jürgen van der Horst)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.05. bis einschließlich 24.05.2023 im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, an der Information im Erdgeschoss, während der Dienststunden öffentlich aus.
34513 Waldeck, den 08.05.2023 Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
Gez.: Vollbracht, Bürgermeister
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 12.05.2023 öffentlich bekanntgemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.