Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Kramenze“

Veröffentlicht am: 24.04.2023
Autor: Bürgermeister Jürgen Vollbracht

Amtliche Bekanntmachung der NationalparkStadt Waldeck

Bauleitplanung der Nationalparkstadt Waldeck

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Kramenze“, ST Sachsenhausen

Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat in ihrer Sitzung am 30.03.2023 den geänderten Entwurf zu dem o.g. Bauleitplan sowie das Verfahren zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat beschlossen, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme verkürzt wird. Zusätzlich hat die Stadtverordnetenversammlung bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können. Diese sind in den Planunterlagen blau gekennzeichnet.

Der geänderte Planentwurf des o.g. Bauleitplanes mit Begründung in der Fassung vom 28. Februar 2023 wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung § 3 Abs. 2 BauGB und § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit vom 08. Mai 2023 bis einschließlich 22. Mai 2023 auf der Internetseite der Nationalparkstadt Waldeck www.waldeck-stadt.de (Menüpunkt: Bauen & Planen, Rubrik: Aktuelle Bauleitplanverfahren) eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich beim Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck-Sachsenhausen oder in elektronischer Form an martin.tepel@waldeck.de vorbringen.

Zusätzlich können Anregungen beim Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: martin.tepel@waldeck.de oder unter der Rufnummer: +495634 709-24 zur Niederschrift gebracht werden. Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Rathaus der Nationalparkstadt Waldeck, Erdgeschoss, Zimmer 3, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck-Sachsenhausen, erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 PlanSiG). Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Mittwoch von 7:00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 7:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 7:00 bis 12:00 Uhr) nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Herrn Tepel (Tel.: +495634 709-24; E-Mail: martin.tepel@waldeck.de) möglich.

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Übersichtsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Kramenze“ mit Anstoßfunktion, genordet, ohne Maßstab

Übersichtsplan Kramenze

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Kramenze“ umfasst die Grundstücke der Gemarkung Sachsenhausen (Waldeck), Flur 44, Flurstücke 58/3, 58/9 (in Teilen) und 57/5 (in Teilen). Der Lageplan ist integraler Bestandteil der Bekanntmachung. Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gestrichelte Linie mit grau hinterlegter Fläche), genordert, ohne Maßstab:

Geltungsbereich Kramenze

Waldeck, den 24.04.2023

Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck

gez. Jürgen Vollbracht

Bürgermeister

 

Formulare zum Download

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie hier>>

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Kramenze“, ST Sachsenhausen finden Sie hier>>