Bebauungsplan Nr. 7 „Am Komberg“, Stadtteil Höringhausen
Amtliche Bekanntmachung der Nationalparkstadt Waldeck
Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 7 „Am Komberg“, Stadtteil Höringhausen der Nationalparkstadt Waldeck.
I. Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat in ihrer Sitzung am 22.02.2022 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 7 „Am Komberg“, Stadtteil Höringhausen der Nationalparkstadt Waldeck gebilligt sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
II. Darlegung allgemeiner Ziele und Zwecke der Planung
1. Räumlicher Umfang
Der Plangeltungsbereich liegt im Osten des Stadtteils Höringhausen. Von dem Bebauungsplan werden die Flurstücke 80/9 und 80/8 der Flur 3 in der Gemarkung Waldeck erfasst.
2. Aufstellungsgründe
Den Anlass der Planung bildet die Absicht der Nationalparkstadt Waldeck, die Siedlungsfläche des Stadtteils Höringhausen um 3-4 Bauplätze für Einfamilienhäuser zu arrondieren. Der Stadtteil Höringhausen befindet sich unweit des Kernortes der Stadt Korbach.
Vor diesem Hintergrund ist der Stadtteil, neben Sachsenhausen und Waldeck, ein sehr gut nachgefragter Wohnstandort, der in besonderer Weise dazu geeignet ist, junge Familien potentiell an die Nationalparkstadt Waldeck zu binden. Alternative Entwicklungsflächen bestehen derzeit nicht.
Die sich im Eigentum der Nationalparkstadt Waldeck befindlichen Flächen im direkten Anschluss an den bebauten Stadtteil zur Schaffung der neuen Wohnbauflächen befinden sich im südlichen Bereich einer im Flächennutzungsplan als potentielle Entwicklungsfläche für Mischbauflächen.
Hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist festzustellen, dass sich das direkte städtebauliche Umfeld in der Vergangenheit nicht in der Prägung von Mischbauflächen entwickelt hat. Die Nationalparkstadt Waldeck hält daher auch nicht mehr an der mit der Aufstellung des derzeit rechtsgültigen FNP beabsichtigen Entwicklung von Mischbauflächen im Osten des Stadtteils Höringhausen fest.
III. Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde der Öffentlichkeit in der Zeit vom 16.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen.
Aufgrund einer verspäteten ortsüblichen Bekanntmachung zur Durchführung der Beteiligung gemäß
§ 3 (2) BauGB wird der Entwurf zum Bebauungsplan mit der Begründung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen erneut ausgelegt.
Das Verfahren wird nach § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 21.11.2022 bis einschließlich 21.12.2022
Im Auslegungszeitraum besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der ausgelegten Unterlagen beim Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck (Stadtverwaltung, Rathaus), Erdgeschoss, Bauamt, Ansprechpartner: Herr Tepel, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck, während der Dienststunden
Montag / Dienstag | 07.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Mittwoch | 07.00 bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | 07.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag | 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
oder nach Vereinbarung, sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt.
Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich durch die Nationalparkstadt Waldeck unter folgendem Pfad
Startseite: www.waldeck-stadt.de
Menüpunkt: Bauen & Planen
Rubrik: Aktuelle Bauleitplanverfahren
in das Internet eingestellt werden.
Waldeck, den 08.11.2022
Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
gez. Vollbracht, Bürgermeister