1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Kramenze" Sachsenhausen

Veröffentlicht am: 19.12.2022
Autor: Bürgermeister Jürgen Vollbracht

Amtliche Bekanntmachung der

Nationalparkstadt Waldeck

Bauleitplanung der Nationalparkstadt Waldeck

  • Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Kramenze“, ST Sachsenhausen und
  • Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

I.  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Kramenze“, ST Sachsenhausen

Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat in ihrer Sitzung am 13.09.2022 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Kramenze“, ST Sachsenhausen (Aufstellungsbeschluss) gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Ziel der Planung:

Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Kramenze“ beabsichtigt die Nationalparkstadt Waldeck die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der besonderen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) als „Dörfliches Wohngebiet“ (vgl. § 5a BauNVO) planungsrechtlich festzusetzen. Hierdurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, neben einer Wohnbebauung auch ein medizinisches Versorgungszentrum in räumlicher Nähe zur Betriebsstätte eines Nebenerwerbslandwirts zu entwickeln. Durch die Maßnahme zur Wiedernutzbarmachung von Flächen soll ein Beitrag zur Vermeidung von Leerstand geleistet und die medizinische Versorgung im ländlichen Raum gestärkt werden.

Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB

Da durch die beabsichtigte Änderung des o.g. Bebauungsplanes die Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt sind, ist die Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB vorgesehen. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und dem Monitoring nach § 4c (Überwachung) wird gemäß § 13a BauGB abgesehen. Die Durchführung der Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. September 2022 beschlossen. Mit der Durchführung von Verfahrensschritten wurde das Planungsbüro Bioline, Orketalstraße 9, 35104 Lichtenfels beauftragt.

  • Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, kann gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 auf der Internetseite der Nationalparkstadt Waldeck www.waldeck-stadt.de (Menüpunkt: Bauen & Planen, Rubrik: Aktuelle Bauleitplanverfahren) eingesehen und heruntergeladen werden. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich beim Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck-Sachsenhausen oder in elektronischer Form an martin.tepel@waldeck.de vorbringen.

Zusätzlich können Anregungen beim Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: martin.tepel@waldeck.de oder unter der Rufnummer: +495634 709-24 zur Niederschrift gebracht werden. Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Rathaus der Nationalparkstadt Waldeck, Erdgeschoss, Zimmer 3, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck-Sachsenhausen, erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 PlanSiG). Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Mittwoch von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 7:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 7:00 bis 12:00 Uhr) nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Herrn Tepel (Tel.: +495634 709-24; E-Mail: martin.tepel@waldeck.de) möglich. Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sogenannten Corona-Virus, ist die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen in der Stadtverwaltung der Nationalparkstadt Waldeck nur unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften möglich.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Übersichtsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Kramenze“ mit Anstoßfunktion, genordet, ohne Maßstab

Übersichtsplanjpg

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Kramenze“ umfasst die Grundstücke der Gemarkung Sachsenhausen (Waldeck), Flur 44, Flurstücke 58/3, 58/9 (in Teilen) und 57/5 (in Teilen). Der Lageplan ist integraler Bestandteil der Bekanntmachung. Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gestrichelte Linie mit grau hinterlegter Fläche), genordert, ohne Maßstab:

Geltungsbereich

Waldeck, den 19.12.2022

Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck

gez. Jürgen Vollbracht

Bürgermeister