Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck

Veröffentlicht am: 11.11.2022
Autor: Bürgermeister Jürgen Vollbracht

Amtliche Bekanntmachung der Nationalparkstadt Waldeck

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck

für das Haushaltsjahr 2023

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2023 liegt gemäß § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020(GVBl. S. 915) in der Zeit vom 14.11.2022 bis einschließlich 22.11.2022 während der Dienststunden im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, an der Bürgerinformation öffentlich aus.

34513 Waldeck, den 09.11.2022

Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck

Gez.: Vollbracht, Bürgermeister

Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2023“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 11.11.2022 öffentlich bekanntgemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.