Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2024
Amtliche Bekanntmachung der Nationalparkstadt Waldeck
-
Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck
für das Haushaltsjahr 2024
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2024 liegt gemäß § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020(GVBl. S. 915) in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 28.11.2023 während der Dienststunden im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, an der Bürgerinformation öffentlich aus.
34513 Waldeck, den 09.11.2023
Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
Gez.: Vollbracht, Bürgermeister
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2024“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 17.11.2023 öffentlich bekanntgemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.