Amtliche Bekanntmachung der Nationalparkstadt Waldeck Bauleitplanung der Nationalparkstadt Waldeck Bebauungsplan Nr. 18 „Eckeweg II“, Kernstadt
I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat am 31.03.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 18 „Eckeweg II“, Kernstadt, gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht.
II. Anlass und Ziel
Die Stadt Waldeck beabsichtigt auf Grund konkreter Nachfrage zum Eigenbedarf auf etwa 0,57 ha am südlichen Siedlungsrand der Kernstadt im Bereich des Eckeweges zur städtebaulichen Ordnung und als Lückenschluss zu bestehender Bebauung ein Mischgebiet bauleitplanerisch abzusichern. Die Fläche wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bereits als gemischte Baufläche (Planung) dargestellt.
Der geplante Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 10/5 und 38, Flur 12, Gemarkung Waldeck.
III. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat in ihrer Sitzung am 31.03.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 18 „Eckeweg II“, Kernstadt, beschlossen.
Die Auslegung des Vorentwürfs erfolgt in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 26. Juni 2023.
Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der ausgelegten Unterlagen beim Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck (Stadtverwaltung, Rathaus), Erdgeschoss, Bauamt, Ansprechpartner: Herr Tepel, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck, während der Dienststunden
Montag - Freitag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag - Dienstag 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung, sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt.
Die Planunterlagen können zusätzlich auf der Internetseite der Nationalparkstadt Waldeck (www.waldeck-stadt.de) unter der Rubrik „Bauen & Planen — Aktuelle Bauleitplanverfahren“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Nationalparkstadt Waldeck unter der Rubrik „Rathaus – Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Anlagen
Lage im Raum
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 „Eckeweg II“, Kernstadt
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 10/5 und 38, Flur 12, Gemarkung Waldeck
Waldeck, den 09.05.2023
Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
gez. Jürgen Vollbracht
Bürgermeister