1. Nachtrag zur Friedhofsordnung der Nationalparkstadt Waldeck

Veröffentlicht am: 21.09.2022

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310)  i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes (FBG) v. 05.07.2007 (GVBl. I S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz v. 23.08.2018 (GVBl. I S. 381) hat die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck in der Sitzung vom 13.09.2022 nachstehenden 1. Nachtrag für die Friedhofordnung der Nationalparkstadt Waldeck vom 10.09.2020 beschlossen:


Artikel 1

In § 3 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt:

Auf allen Friedhöfen wird jede gesetzlich zulässige Form der Bestattung ermöglicht.


Artikel 2

In § 16 (Grabbelegung) wird im Absatz 1 das Wort „oder“ durch die Worte „und eine“ ersetzt.

(1) In jeder Grabstelle darf während des Laufs der Ruhefrist grundsätzlich nur eine Erdbestattung und eine Urnenbestattung vorgenommen werden.


Artikel 3

In § 18 (Definition einer Reihengrabstätte) wird der Satz 3 wie folgt geändert und Satz 4 neu eingefügt:

Auf Antrag des Nutzungsberechtigen kann das Nutzungsrecht bis zur Wiederbelegung einer Reihengrabstelle um jeweils 10 Jahre verlängert werden.
§ 9 Abs. 3 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung ist analog anzuwenden.


Artikel 4

In § 21 Abs 1 wird der 4.-letzte Satz wie folgt geändert:

Das Nutzungsrecht kann wiedererworben oder verlängert werden.

§ 21 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Unter einem Wiedererwerb eines Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte ist die Einräumung einer weiteren Nutzungszeit zu verstehen.

Auf Antrag des Nutzungsberechtigten kann das Nutzungsrecht bis zur Wiederbelegung einer Wahlgrabstätte jeweils um 10 Jahre verlängert werden.

Der Wiedererwerb und die Verlängerung ist von der Entrichtung einer entsprechen-den Gebühr gemäß Friedhofsgebührenordnung abhängig.


Artikel 5

Dieser 1. Nachtrag der Friedhofsordnung tritt zum 01.10.2022 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Waldeck, den 21.09.2022

gez. Unterschrift                    (DS)
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Jürgen Vollbracht, Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Der vorstehend ausgefertigte 1. Nachtrag zur Friedhofsordnung wurde am 21.09.2022 öffentlich bekannt gemacht.

Waldeck, den 21.09.2022

                        (DS)
gez. Unterschrift
……………………………………..
Jürgen Vollbracht, Bürgermeister