Abfallentsorgung Verpackungen
In den Gelben Sack gehören:
alle Verkaufsverpackungen, die nicht Glas oder Papier sind, z. B.
Joghurtbecher
Milch- und Safttüten
Zahnpastatuben
Dosen
Shampoobehälter
Verbundmaterial (aluminium- oder kunststoffbeschichtet)
Kunststoff- und Plastikverpackungen
Konservendosen
Getränkedosen
leere Plastikflaschen
Styroporverpackungen
Nicht in den Gelben Sack gehören:
Verkaufsverpackungen aus Glas und Papier
Einwegspritzen und Kanülen
Infusionsflaschen
PU-Schaumdosen (auch restentleert)
Metallschrott
Verpackungen mit Schadstoffanhaftungen
Blumentöpfe
Kinderspielzeug
Styropor-Dämmmaterial
Die Verpackungen sollen grob vorgereinigt, vollständig entleert und frei von Anhaftungen sein.