Reisepass

Sie möchten verreisen und benötigen einen Reisepass?

Bedenken Sie bitte, dass manche Länder die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass gewähren. Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass (und/oder ein Visum) benötigen, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachlesen.

Der Antrag für den ePass wird im Bürgeramt persönlich gestellt. Die Erstellung des ePasses erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin. Bitte beachten Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass die Lieferzeiten nach Antragsaufnahme vier bis acht Wochen betragen können.

Die Bundesrepublik Deutschland hat als eines der ersten EU-Länder ab dem 01. November 2005 den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.

Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Ab dem 01.11.2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.

Nach den neuen Regelungen müssen biometrische Bilder für Ausweisdokumente ab dem 01. Mai 2025 grundsätzlich digital erstellt und in die Systeme der Pass- und Ausweisbehörden übermittelt werden. Unsere einzigartige mobile Fotolösung ermöglicht hier vor Ort über eine Softwareschnittstelle ein digitales biometrisches Lichtbild aufzunehmen und direkt in das jeweilige Fachverfahren zu übertragen. Die Kosten für das hier erstellte biometrische Lichtbild betragen 6,00 Euro und kann am selben Tag mehrmals verwendet werden (z. B. für einen Personalausweis).

Es besteht auch die Möglichkeit über einen privaten Anbieter ein biometrisches Lichtbild erstellen zu lassen und in der Verwaltung bei Beantragung vorzulegen. In diesem Fall wird der Datensatz über ein QR-Code ausgelesen und kann somit in das Dokument übernommen werden.

Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Reisepasses sechs Jahre (37,50 €), über dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit zehn Jahre (70,00 €).  Für das Express-Bestellverfahren (Lieferzeit innerhalb 3 Werktagen) wird ein Zuschlag i.H.v. 32,00 € je Reisepass erhoben. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist grundsätzlich nicht möglich.

Welche Unterlagen bei der Beantragung des Reisepasses vorgelegt werden müssen, entscheidet das Bürgeramt nach eigenem Ermessen. In der Regel wird ein gültiges Identitätsdokument benötigt. Bei Erstausstellung oder bei bestimmten Anlässen können weitere Unterlagen wie Geburtsurkunden/Abstammungsurkunden und/oder Eheurkunden erforderlich sein.

Für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren ist in der Regel die Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich.

Bei der Aushändigung des neuen Reisepasses muss der bisherige Ausweis zur Entwertung bzw. zur Vernichtung mitgebracht werden.

Bei besonders dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Bei dieser Beantragung muss allerdings gleichzeitig der neue Reisepass beantragt werden. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig (26,00 €).

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei, des Auswärtigen Amtes, des Bundesministerium des Innern und der von dort eigens für den ePass eingerichteten Seite.


Bearbeitungsdauer:

ca. 4 Wochen

Einwohnermeldeamt - Nationalparkstadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Ausstellung eines Reisepasses - bis 24 Jahre  37,50 Euro

Ausstellung eines Reisepasses - ab 24 Jahre  70,00 Euro

Ausstellung eines Reisepasses (48 Seiten) bis 24 Jahre 59,50 Euro

Ausstellung eines Reisepasses (48 Seiten) ab 24 Jahre 92,00 Euro

Ausstellung eines Reisepasses (72 Stunden) bis 24 Jahre 69,50 Euro

Ausstellung eines Reisepasses (72 Stunden) ab 24 Jahre 102,00 Euro

Rechtsgrundlage:

Paßgesetz (PaßG)