Gaststättenrecht

Wer eine Schank- und Speisewirtschaft mit Alkoholausschank betreiben möchte, muss mindestens 6 Wochen vor Betriebsbeginn eine Gewerbeanzeige mit den unter wichtige Unterlagen genannten Bescheinigungen vorlegen.


Bearbeitungsdauer:

6 Wochen vor Betriebsbeginn

Nationalparkstadt Waldeck - Ordnungsamt -
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

unterschiedlich

Formulare

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
Auszug aus dem Insolvenz- u. Vollstreckungsgerichtsverzeichnis
Bescheinigung in Steuersachen
polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0)

Kontakte: