Ausnahmegenehmigung Parken auf Schwerbehindertenparkplätze

Personen mit außergewönlicher Gehbehinderung sowie Blinde haben die Möglichkeit die ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze zu benutzen. Dies geht aber nur, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Ein Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht zum Parken auf solchen Parkplätzen.

Um eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

Punkt  der letzte Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt
Punkt  Schwerbehindertenausweis
Punkt  ein Passbild

Wenn alle erforderlichen Unterlagen bei der hiesigen Verwaltung vorliegen und die Prüfung der Angaben positiv ausfällt, kann die Ausnahmegenehmigung sofort ausgestellt werden.


Bearbeitungsdauer:

ca. 10 - 15 Minuten

Nationalparkstadt Waldeck - Ordnungsamt -
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

kostenlos

Rechtsgrundlage:

Straßenverkehrsordnung

Kontakte: