Öffentliche Zustellung einer Mahnung

Veröffentlicht am: 24.09.2026
Autor: Nicolas Havel Bürgemeister
Die Mahnung vom 20.01.2026 (Mahnungsnummer 111467/26MR0104) der Nationalparkstadt
Waldeck (Zustellungsbehörde) an den Zustellungsadressaten:
Herrn
Montazer, Mohammad Reza
Letzte bekannte Meldeanschrift:
Mühlenweg 15, 97877 Wertheim
ist nicht zustellbar, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.
Die Zustellung kann auf eine andere Art nicht erfolgen, da alle Versuche, Schriftstücke bekannt
zu geben und Ermittlungen über den Aufenthaltsort des Empfängers ergebnislos geblieben
sind. Der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers kann nicht festgestellt werden.
Die Mahnung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung
zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser öffentlichen Zustellung Fristen in Gang gesetzt
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Mahnung kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten
Vertreter während der üblichen Öffnungszeiten abgeholt oder eingesehen
werden bei:
Stadtverwaltung Nationalparkstadt Waldeck
Stadtkasse, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck
Telefon 05634-709-26, Sachbearbeitung Frau Siedler und Herr Brand, in Zimmer 108.
34513 Waldeck, den 08.09.2026
Gez. Havel
Bürgermeister