Öffentliche Zustellung einer Mahnung
(282243/23MR0085), 04.04.2023 (Mahnungsnummer 282243/23MR0421), 15.06.2023
(Mahnungsnummer 282243/23MR0753), 20.01.2026 (Mahnungsnummer
282243/26MR0103), 02.07.2026 (282243/26MR0729) und 08.09.2026 (282243/26MR1087).
Der Nationalparkstadt Waldeck (Zustellungsbehörde) an den Zustellungsadressaten:
Herrn
Mohamad Khalil
Letzte bekannte Meldeanschrift:
Südstraße 3, 34513 Waldeck
sind nicht zustellbar, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.
Die Zustellung kann auf eine andere Art nicht erfolgen, da alle Versuche, Schriftstücke bekannt
zu geben und Ermittlungen über den Aufenthaltsort des Empfängers ergebnislos geblieben
sind. Der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers kann nicht festgestellt werden.
Die Mahnungen gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung
zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser öffentlichen Zustellung Fristen in Gang gesetzt
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Mahnungen können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen
bevollmächtigten Vertreter während der üblichen Öffnungszeiten abgeholt oder eingesehen
werden bei:
Stadtverwaltung Nationalparkstadt Waldeck
Stadtkasse, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck
Telefon 05634-709-26, Sachbearbeitung Frau Siedler und Herr Brand, in Zimmer 108
34513 Waldeck, den 08.09.2026
Gez. Havel
Bürgermeister