Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsverfahren - Neuwahl des Vorstandes
Amt für Bodenmanagement Korbach
- Flurbereinigungsbehörde –
Medebacher Landstraße 27
34497 Korbach
Tel.-Nr.: +49 611 535 4000, Fax-Nr.: +49 611 327605501
E-Mail: info.afb-korbach@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-KB-05-25-38-01-B-0002#001
Flurbereinigungsverfahren Bad Arolsen-Landau - Gewässerrenaturierung
Verfahrensnummer: VF 2538
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Teilnehmerversammlung
mit
Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Im Flurbereinigungsverfahren Bad Arolsen-Landau - Gewässerrenaturierung werden hiermit alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Teilnehmerversammlung am
Mittwoch, den 12.03.2025 um 19:30 Uhr
im Rathaussaal Landau
Mittelstraße 38, 34454 Bad Arolsen/Landau
eingeladen.
Für die Neuwahl des Teilnehmervorstandes wird auf folgendes hingewiesen:
Am 14.03.2019 wurde der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft bestehend aus fünf Mitgliedern (§ 21 (1) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) und fünf Stellvertretungen (§ 21 (5) FlurbG) auf unbestimmte Zeit gewählt. Durch eine Änderung der gesetzlichen Grundlage sind Wahlperioden mit einer Dauer von sieben Jahren eingeführt worden.
Eine Wiederwahl der Mitglieder und Stellvertretungen ist zulässig.
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte, deren Grundbesitz im Verfahrensgebiet liegt. Die Mitglieder des Vorstands werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen
gewäht. Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümerinnen und Eigentümer gelten als ein Teilnehmer, somit haben die zur Gemeinschaft gehörenden Miteigentümerinnen und Miteigentümer zusammen nur eine Stimme. Die Wahlberechtigung ist im Zweifelsfalle im Termin nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszugs in Verbindung mit dem Personalausweis).
Jeder, der als Vertreter für verhinderte Teilnehmer, Erbengemeinschaften, Miteigentümerinnen und Miteigentümer sowie Eheleute an der Wahl teilnimmt, bedarf einer Vollmacht. Die Vollmacht ist zur Wahl vorzulegen. Ein Kumulieren von Stimmrechten, z.B. durch Vorlage mehrerer Vollmachten, ist nicht möglich.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird.
Bekanntmachung
Diese Einladung wird in den Flurbereinigungskommunen Bad Arolsen und Volkmarsen sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Diemelstadt, Breuna, Wolfhagen, Waldeck, Twistetal, Diemelsee und Marsberg öffentlich bekannt gemacht.
Des Weiteren befindet sich diese Einladung sowie ein Vollmachtsvordruck im Internet unter dem Link www.hvbg.hessen.de/VF2538.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter www.hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Korbach, 05. Februar 2026
Im Auftrag
gez. Oellrich
(Verfahrensleiter)