Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck am 19.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 23.827.290,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 24.089.150,00 EUR
mit einem Saldo von -261.860,00 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 500,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendung auf 0,00 EUR
mit einem Saldo von 500,00 EUR
mit einem Fehlbetrag von 261.360,00 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.263.150,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.317.050,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.154.950,00 EUR
mit einem Saldo von -3.837.900,00 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.837.900,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.670.950,00 EUR
mit einem Saldo von 2.166.950,00 EUR
mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag des Haushaltsjahres von 407.800,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.837.900,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen wird auf 3.030.000,00 Euro festgesetzt. Diese teilen sich wie folgt auf:
Haushaltsjahr | Beschreibung | Betrag |
2027 | Umbau Bauhof | 500.000,00 |
| 2027 | Umbau Rathaus Sachsenhausen | 1.500.000,00 |
| 2027 | Wasserleitung Naumburger Straße | 390.000,00 |
| 2027 | Abwasserleitung Naumburger Straße | 500.000,00 |
| 2027 | Ausbau Naumburger Straße | 140.000,00 |
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 332 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v.H.
- Gewerbesteuer auf 380 v.H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 19.02.2026 beschlossene Stellenplan.
Waldeck, 19.02.2026 Der Magistrat
Gez.: Nicolas Havel, Bürgermeister
2. Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzug
Es wird hiermit bescheinigt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 gemäß §§ 94 ff. HGO in der Zeit vom 05.11.2026 bis einschließlich 13.01.2026 öffentlich ausgelegen hat und diese Auslegung am 19.12.2025 öffentlich bekannt gemacht worden ist. Der Entwurf wurde der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025 vorgelegt.
34513 Waldeck, den 20.02.2026 Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
Gez.: Havel, Bürgermeister
3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 Abs. 2, 102 Abs. 4 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung
- zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von
3.837.900 €
(in Worten: Dreimillionenachthundertsiebenunddreißigtausendneunhundert Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,
2. zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von
3.030.000 €
(in Worten: Dreimillionendreißigtausend Euro)
gemäß § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung,
3. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages der
Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000 €
(in Worten: Zweimillionen Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Korbach, den 9. April 2026 Der Landrat
-7.1 Az.: 3 m 10 c - des Landkreises Waldeck-Frankenberg
als Behörde der Landesverwaltung
Dienstsiegel (Jürgen van der Horst)
Der Haushaltsplan kann auf der Homepage der Nationalparkstadt Waldeck "waldeck-stadt.de" unter der Rubrik "Rathaus" eingesehen werden.
34513 Waldeck, den 20.04.2026 Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
Gez.: Havel, Bürgermeister
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 24.04.2026 öffentlich bekanntgemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.