Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Veröffentlicht am: 24.04.2026
  1. Haushaltssatzung
    Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck am 19.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

            im ordentlichen Ergebnis

            mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                23.827.290,00 EUR

            mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                    24.089.150,00 EUR

            mit einem Saldo von                                                                -261.860,00 EUR

            im außerordentlichen Ergebnis

            mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           500,00 EUR

            mit dem Gesamtbetrag der Aufwendung auf                                       0,00 EUR

            mit einem Saldo von                                                                       500,00 EUR

            mit einem Fehlbetrag von                                                        261.360,00 EUR

            im Finanzhaushalt

                        mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen  

                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                      1.263.150,00 EUR

                        und dem Gesamtbetrag der

                        Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                 2.317.050,00 EUR

                        Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                6.154.950,00 EUR

                        mit einem Saldo von                                                 -3.837.900,00 EUR

                        Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              3.837.900,00 EUR

                        Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf             1.670.950,00 EUR

                        mit einem Saldo von                                                   2.166.950,00 EUR

            mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag des Haushaltsjahres von    407.800,00 EUR   
            festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.837.900,00 EUR festgesetzt. 

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen wird auf 3.030.000,00 Euro festgesetzt. Diese teilen sich wie folgt auf:

Haushaltsjahr

Beschreibung

Betrag

2027

Umbau Bauhof

500.000,00

2027Umbau Rathaus Sachsenhausen1.500.000,00
2027Wasserleitung Naumburger Straße390.000,00
2027Abwasserleitung Naumburger Straße500.000,00
2027Ausbau Naumburger Straße140.000,00

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.

 § 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf      332 v.H.
    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                              365 v.H.
     
  2. Gewerbesteuer auf                                                                             380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 19.02.2026 beschlossene Stellenplan.

Waldeck, 19.02.2026                                                        Der Magistrat

                                                                                   Gez.:  Nicolas Havel, Bürgermeister

 2. Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzug

Es wird hiermit bescheinigt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 gemäß §§ 94 ff. HGO in der Zeit vom 05.11.2026 bis einschließlich 13.01.2026 öffentlich ausgelegen hat und diese Auslegung am 19.12.2025 öffentlich bekannt gemacht worden ist. Der Entwurf wurde der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025 vorgelegt.

34513 Waldeck, den 20.02.2026            Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck

                                                                             Gez.: Havel, Bürgermeister

3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 103 Abs. 2, 102 Abs. 4 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung

  1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von

3.837.900 €

(in Worten: Dreimillionenachthundertsiebenunddreißigtausendneunhundert Euro)

        gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,

      2. zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
         in Höhe von

3.030.000 €

(in Worten: Dreimillionendreißigtausend Euro)

         gemäß § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung,

      3. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages der
         Liquiditätskredite in Höhe von

2.000.000 €

(in Worten: Zweimillionen Euro)

        gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

Korbach, den 9. April 2026                                                            Der Landrat

 -7.1 Az.: 3 m 10 c -                                                     des Landkreises Waldeck-Frankenberg

                                                                                      als Behörde der Landesverwaltung

Dienstsiegel                                                                           (Jürgen van der Horst)

Der Haushaltsplan kann auf der Homepage der Nationalparkstadt Waldeck "waldeck-stadt.de" unter der Rubrik "Rathaus" eingesehen werden.

34513 Waldeck, den 20.04.2026                  Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck

                                                                                     Gez.: Havel, Bürgermeister

Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 24.04.2026 öffentlich bekanntgemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.