Flurbereinigungsverfahren Korbach-Marbeck
Flurbereinigungsverfahren Korbach-Marbeck
Verfahrensnummer VF 2650, Flurbereinigungsbeschluss
Gemäß § 86 Abs. 2 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wird für die im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke der Gemeinde Korbach, Teile der Gemarkung Korbach und Lengefeld ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 3 an FlurbG angeordnet.
Der Flurbereinigungsbeschluss kann mit seinen Anlagen gem. § 6 Abs. 3 FlurbG für die Dauer von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Rathaus, Bauamt, zu den öffentlichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Hier finden Sie den Flurbereinigungsbeschluss sowie Anlage 1 Flurstücksverzeichnis, Anlage 2 Abbildung der Verfahrensgrenze und Anlage 3 Gebietskarte