Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung an Herrn Rüdiger Held
Nationalparkstadt Waldeck
Der Bürgermeister
Am Rathaus 1
34513 Waldeck
Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung an Herrn Rüdiger Held
Gemäß § 1 (1) des Hess. Verwaltungszustellungsgesetzes (i.d.F. vom 28.02.2023) i.V.m.
§ 10 (1) Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG), § 1 (2) Nr. 3 Abgabenordnung (AO) und
§ 4 (1) Nr. 3 KAG wird hiermit bekanntgegeben, dass folgende Schriftstücke über die Festsetzung
von Grundbesitzabgaben (Grundsteuer B, Wasser- und Kanalgebühren, Grundgebühr
Abwasser, Niederschlagswasser und Müllgebühren) öffentlich zugestellt werden, da der
Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.
- Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 21.01.2026 (Kassenzeichen 113720-1000-001)
für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Abelauf 2“
- Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 21.01.2026 (Kassenzeiche 113720-1000-002)
für das Objekt mit der Lagebezeichnung „unbebautes Grundstück Waldeck,
Am Winkelchen, Flur 2, Flurstück 108/1“
Name und letzte bekannte Anschrift des Adressaten:
Rüdiger Held, Abelauf 2, 34513 Waldeck
Die Zustellung kann auf eine andere Art nicht erfolgen, da alle Versuche, Schriftstücke bekannt
zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt des Empfängers ergebnislos geblieben
sind. Der derzeitige Aufenthalt des Empfängers kann nicht festgestellt werden.
Durch die öffentliche Zustellung der oben genannten Bescheide können Fristen in Gang gesetzt
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Terminversäumnisse
Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Die Bescheide gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung
zwei Wochen vergangen sind.
Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf
der Rechtsbehelfsfrist werden die Bescheide bestandskräftig.
Die Schriftstücke können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen
bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Stadtverwaltung Nationalparkstadt Waldeck
Finanzabteilung, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck
Telefon 05634-709-18, Sachbearbeitung Frau Schlömer, in Zimmer 106
Waldeck, den 23.03.2026
Gez. Havel
Bürgermeister