Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung an Herrn Mohamad Khalil
Nationalparkstadt Waldeck
Der Bürgermeister
Am Rathaus 1
34513 Waldeck
Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung an Herrn Mohamad Khalil
Gemäß § 1 (1) des Hess. Verwaltungszustellungsgesetzes (i.d.F. vom 28.02.2023) i.V.m.
§ 10 (1) Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG), § 1 (2) Nr. 3 Abgabenordnung (AO) und
§ 4 (1) Nr. 3 KAG wird hiermit bekanntgegeben, dass folgendes Schriftstück über die Festsetzung
von Grundbesitzabgaben (Grundsteuer B, Wasser- und Kanalgebühren, Grundgebühr
Abwasser und Niederschlagswassergebühren) öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort
des oben Genannten unbekannt ist.
- Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 21.01.2026 (Kassenzeichen 282243-1000-001)
für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Südstraße 3, 34513 Waldeck“
Name und letzte bekannte Anschrift des Adressaten:
Mohamad Khalil, Südstraße 3, 34513 Waldeck
Die Zustellung kann auf eine andere Art nicht erfolgen, da alle Versuche, Schriftstücke bekannt
zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt des Empfängers ergebnislos geblieben
sind. Der derzeitige Aufenthalt des Empfängers kann nicht festgestellt werden.
Durch die öffentliche Zustellung des oben genannten Bescheides können Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Terminversäumnisse
Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung
zwei Wochen vergangen sind.
Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf
der Rechtsbehelfsfrist wird der Bescheid bestandskräftig.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten
Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Stadtverwaltung Nationalparkstadt Waldeck
Finanzabteilung, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck
Telefon 05634-709-18, Sachbearbeitung Frau Schlömer, in Zimmer 106
Waldeck, den 23.03.2026
Gez. Havel
Bürgermeister