Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Veröffentlicht am: 17.12.2025
Autor: Dr. Marco Bräuer, TenneT TSO GmbH

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Neubau des Umspannwerks Netze West
Durchführung von Vermessungsarbeiten zwischen dem 05.01.2026 bis 16.01.2026 in der Stadt Waldeck


Als Übertragungsnetzbetreiber ist die TenneT TSO GmbH in der Region verantwortlich für den Betrieb und bedarfsgerechten Ausbau des Stromnetzes und der Umspannwerke auf der Höchstspannungs-ebene.
Der Neubau des Umspannwerks ist im Netzentwicklungsplan 2023 (2037/2045) in der Maßnahme P353 - M532 beschrieben. Damit ist der Bedarf für dieses Umspannwerk verbindlich festgelegt. Geplant ist die Errichtung eines Umspannwerks mit Anschlüssen in das 380-kV sowie das 110-kV-Leitungsnetz.
Zur Vorbereitung der weiteren Planungen sowie der späteren Baudurchführung müssen notwendige Vorarbeiten zur Gewinnung entsprechender Planungsgrundlagen durchgeführt werden. Diese Vorar-beiten dienen dazu, detaillierte Informationen über die topografischen und geophysikalischen Gegeben-heiten zu erheben.


Beauftragtes Unternehmen
Die Vermessungsarbeiten werden von der Firma Mathes Ingenieure PartG mbB mit Sitz in Braunfels durchgeführt. Die Firma Mathes Ingenieure kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.


Ort und Zeitraum der geplanten Maßnahme
Die Drohnenbefliegungen werden in der Woche zwischen dem 05.01.2026 und 16.01.2026 an Werkta-gen (Montag bis Freitag) zwischen 12 und 14 Uhr in Waldeck durchgeführt. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Witterung und örtlichen Hindernissen ab.


Art und Umfang der Maßnahme
Um Erkenntnisse über die topografischen und geophysikalischen Gegebenheiten vor Ort zu gewinnen, führt die TenneT Drohnenflüge über den betreffenden Flurstücken durch. Zum Einsatz kommen drei Drohnen (Matrice 350 RTK, DJI Mavic 3M sowie DJI Mini 4K). Die maximale Flughöhe beträgt 120 Me-ter; abhängig von der Nähe zu bestimmten Objekten kann die Flughöhe entsprechend reduziert werden. Die Drohne fertigt Bildaufnahmen des Geländes an. Diese Aufnahmen sind zweckgebunden und wer-den ausschließlich für die Analyse des Raumes sowie für die weitere Planung des Netzausbauvorha-bens Umspannwerk Netze West verwendet. Eine Weitergabe an oder Einsicht durch Dritte erfolgt nicht. Sollten auf den Aufnahmen Personen, Kennzeichen oder ähnliche Merkmale erkennbar sein, werden diese selbstverständlich unkenntlich gemacht.
Die TenneT hält sämtliche geltenden Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO ein und löscht die Bilder nach Abschluss der Planungsarbeiten.


Zusätzlich wird die Fläche von einem Vermesser vor Ort mit einem Messgerät begangen. Das Betreten der Flurstücke ist erforderlich, um sogenannte Marker zu setzen. Dabei handelt es sich um temporäre Referenzpunkte, deren genaue Position vermessungstechnisch bestimmt wird. Sie dienen dazu, die aus den Drohnenbildern erzeugten Karten oder 3D‑Modelle präzise im richtigen Koordinatensystem zu verorten (Georeferenzierung). Ohne diese Marker könnten Bilddaten verzerrt oder ungenau sein. Die Marker werden ausschließlich für diesen Zweck benötigt und im Anschluss an die Arbeiten vollständig wieder entfernt. Der Zutritt erfolgt dabei ausschließlich zu Fuß.
Es werden keine Maschinen eingesetzt; die Flächen werden ausschließlich zu Fuß betreten. Zusätzlich werden öffentliche sowie private Wege mit einem PKW befahren, der deutlich mit einem Hinweisschild gekennzeichnet ist.
Die konkrete Betroffenheit können Sie der beigefügten Flurstücksliste (Anlage 2) entnehmen. Die Flur-stücksliste kann zudem nach Anfrage bei der Stadt Waldeck im Verwaltungsgebäude und auf der https://www.tennet.eu/de/projekte/umspannwerk-mit-phasenschieber-transformatoren-raum-waldeck eingesehen werden. Den Untersuchungsraum können Sie der als Anlage 1 beigefügten Abbildung entnehmen.

Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirt-schaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der be-troffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung wer-den den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.
Flurschäden
Flurschäden können bei der Vermessung nicht entstehen. Es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftlicher Wege mit regulären Pkw. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, werden diese durch TenneT reguliert oder ggfls. in voller Höhe entschädigt. Wir bitten in solchen Fällen um Benachrichtigung.
Ansprechpersonen
Bei Fragen zum Projekt oder zu den geplanten Maßnahmen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Marco Bräuer, Referent für Bürgerbeteiligung und Projektkommunikation der TenneT TSO GmbH, Telefon: 0177 347 38 96, E-Mail: marco.braeuer@tennet.eu oder an das Mathes Ingenieure PartG mbB, Herrn Dipl.-Ing. (FH) Björn Staaden, Tel.: 06442 9545-229.