Bauleitplanung der Nationalparstadt Waldeck - 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck
Amtliche Bekanntmachung der Nationalparkstadt Waldeck
Bauleitplanung der Stadt Waldeck
I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck hat am 29.01.2026 den Aufstellungsbeschluss zur 1 Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck gefasst.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht.
II Anlass und Ziel
Der Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege" erlangte mit Bekanntmachung am 20.12.2024 Rechtskraft und befindet sich aktuell in der Umsetzung.
Über eine Änderung des Bebauungsplans soll ermöglicht werden, zukünftig auch Energiespeicher einschließlich ihrer befestigten Aufstellflächen auf einem Teil der Fläche zuzulassen.
III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck hat in ihrer Sitzung am 29.01.2026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck, beschlossen.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht kann in der Zeit vom 27.04.2026 bis einschließlich 27.05.2026 auf der Internetseite der Stadt Waldeck (https://www.waldeck-stadt.de/) unter der Rubrik ‚Bauen & Planen — Aktuelle Bauleitplanverfahren‘ eingesehen und auch heruntergeladen werden. Die Planunterlagen liegen als zusätzliches Angebot im o. g. Zeitraum (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) beim Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck (Stadtverwaltung, Rathaus), Erdgeschoss, Bauamt, Ansprechpartner: Herr Tepel, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck, während der Dienststunden
Montag - Dienstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr, Mittwoch – Donnerstag von 07:00 Uhr - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während des o.g. Zeitraumes können Stellungnahmen zu den geänderten Teilen in elektronischer Form an stadt@Waldeck.de oder alternativ schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck (Stadtverwaltung), Bauamt, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck oder vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
IV Hinweise
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Waldeck unter der Rubrik ‘Presse — Amtliche Bekanntmachungen‘ öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Anlage:
Lage im Raum
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck. Der ca. 20,5 ha große Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 2/13 (teilw.), 2/16 (teilw.), 2/17 (teilw.) und 2/9 von Flur 16 in der Gemarkung Waldeck
Waldeck, den 21.04.2026
Der Magistrat der Stadt Waldeck
gez. Nicolas Havel, Bürgermeister