Amtliche Bekanntmachung der Nationalparkstadt Waldeck

Veröffentlicht am: 15.09.2026
Autor: Dagmar Lohaus, Gemeindewahlleiterin

Amtliche Bekanntmachung der Nationalparkstadt Waldeck

Kommunalwahl 2026;

Nachrücken eines Mitglieds in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck

Das bisherige Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck, Herr Volker Bangert, hat sein Mandat zum 08.09.2026 niedergelegt.

Gem. § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich daher das Ausscheiden von Volker Bangert aus der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck fest.

Ich berufe den nächsten noch nicht berufenen Bewerber der Liste der AfD-Fraktion für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck, Herrn Mirko Völker, als Mitglied in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck.

Diese Berufung erfolgt unter Hinweis auf § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG).

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Nationalparkstadt Waldeck gem. § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit den §§ 25 bis 27 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift während der bekannten Dienststunden im Rathaus der Nationalparkstadt Waldeck einzureichen.

34513 Waldeck, 14.09.2026
 

Dagmar Lohaus

Gemeindewahlleiterin
 

Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung über das Nachrücken eines Mitgliedes in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck.de am 15.09.2026 öffentlich bekannt gemacht.
 

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.