1. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2025
1. Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBL. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung am 04.11.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um EUR | vermindert um EUR | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | ||||
gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR festgesetzt | |||||
a) im Ergebnishaushalt | ||||||
| im ordentlichen Ergebnis | |||||
| die Erträge | 234.900 | 0 | 21.845.280 | 22.080.180 | |
| die Aufwendungen | 687.000 | 0 | 21.661.190 | 22.348.190 | |
| der Saldo | -452.100 | 0 | 184.090 | - 268.010 | |
im außerordentlichen Ergebnis | ||||||
die Erträge | 0 | 0 | 328.100 | 328.100 | ||
die Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
der Saldo | 0 | 0 | 328.100 | 328.100 | ||
mit einem Überschuss von | 452.100 | 512.190 | 60.090 | |||
b) im Finanzhaushalt | ||||||
aus laufender Verwaltungstätigkeit | 0 | 452.100 | 2.039.620 | 1.587.520 | ||
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen: | ||||||
aus Investitionstätigkeit | ||||||
die Einzahlungen | 0 | 259.400 | 4.132.650 | 3.873.250 | ||
die Auszahlungen | 1.112.650 | 6.109.500 | 4.996.850 | |||
der Saldo | -853.250 | -1.976.850 | -1.123.600 | |||
aus Finanzierungstätigkeit | ||||||
die Einzahlungen | 853.250 | 1.976.850 | 1.123.600 | |||
die Auszahlungen | 0 | 0 | 1.515.300 | 1.515.300 | ||
der Saldo | 853.250 | 461.550 | -391.700 | |||
mit einem Überschuss von | 524.320 | 72.220 | ||||
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.976.850 Euro um 853.250 Euro vermindert und damit auf 1.123.600 Euro neu festgesetzt.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
34513 Waldeck, 05.11.2025
Der Magistrat
der Nationalparkstadt Waldeck
gez.: Havel, Bürgermeister
2. Bekanntmachung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung
Es wird hiermit bescheinigt, dass der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 98 HGO in der Zeit vom 29.09.2025 bis einschließlich 08.10.2025 öffentlich ausgelegen hat und diese Auslegung am 26.09.2025 öffentlich bekanntgemacht worden ist. Der Entwurf wurde der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2025 vorgelegt
34513 Waldeck den 09.02.2026 Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
Gez.: Havel, Bürgermeister
3. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 103 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung zu der Festsetzung im § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich gemäß § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung die Genehmigung
zur Aufnahme der in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von
1.123.600 €
(in Worten: Einemillioneinhundertdreiundzwanzigtausendsechshundert Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Korbach, den 2. Februar 2026 Der Landrat
- 7.1 Az.: 3 m 10 c - des Landkreises Waldeck-Frankenberg
als Behörde der Landesverwaltung
Dienstsiegel (Jürgen van der Horst)
Der 1. Nachtragshaushalt liegt zur Einsichtnahme vom 16.02. bis einschließlich 24.02.2026 im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, an der Information im Erdgeschoss, während der Dienststunden öffentlich aus.
34513 Waldeck, den 09.02.2026 Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
Gez.: Havel, Bürgermeister
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „1. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2025“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 13.02.2026 öffentlich bekannt gemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.