1. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2025

Veröffentlicht am: 13.02.2026

1. Nachtragshaushaltssatzung

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBL. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung am 04.11.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

EUR

vermindert um

EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher EUR

auf nunmehr EUR festgesetzt

a) im Ergebnishaushalt

   

im ordentlichen Ergebnis

   

die Erträge

234.900

0

21.845.280

22.080.180

   

die Aufwendungen

687.000

0

21.661.190

22.348.190

    

der Saldo

-452.100

0

184.090

- 268.010

im außerordentlichen Ergebnis

die Erträge

0

0

328.100

328.100

die Aufwendungen

0

0

0

0

der Saldo

0

0

328.100

328.100

   mit einem Überschuss von

452.100

512.190

60.090

b) im Finanzhaushalt

aus laufender Verwaltungstätigkeit

0

452.100

2.039.620

1.587.520

der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen:

aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen

0

259.400

4.132.650

3.873.250

die Auszahlungen

1.112.650

6.109.500

4.996.850

der Saldo

-853.250

-1.976.850

-1.123.600

aus Finanzierungstätigkeit

die Einzahlungen

853.250

1.976.850

1.123.600

die Auszahlungen

0

0

1.515.300

1.515.300

der Saldo

853.250

461.550

-391.700

mit einem Überschuss von

524.320

72.220

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.976.850 Euro um 853.250 Euro vermindert und damit auf 1.123.600 Euro neu festgesetzt.

§ 3

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Steuersätze werden nicht geändert.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

34513 Waldeck, 05.11.2025

Der Magistrat

der Nationalparkstadt Waldeck

gez.: Havel, Bürgermeister

2. Bekanntmachung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Es wird hiermit bescheinigt, dass der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 98 HGO in der Zeit vom 29.09.2025 bis einschließlich 08.10.2025 öffentlich ausgelegen hat und diese Auslegung am 26.09.2025 öffentlich bekanntgemacht worden ist. Der Entwurf wurde der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2025 vorgelegt

34513 Waldeck den 09.02.2026        Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck

                                                                       Gez.: Havel, Bürgermeister

3. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 103 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung zu der Festsetzung im § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich gemäß § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung die Genehmigung

zur Aufnahme der in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von

1.123.600 €

(in Worten: Einemillioneinhundertdreiundzwanzigtausendsechshundert Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

Korbach, den 2. Februar 2026                                                          Der Landrat

- 7.1 Az.: 3 m 10 c -                                                      des Landkreises Waldeck-Frankenberg

                                                                                         als Behörde der Landesverwaltung

Dienstsiegel                                                                           (Jürgen van der Horst)

Der 1. Nachtragshaushalt liegt zur Einsichtnahme vom 16.02. bis einschließlich 24.02.2026 im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, an der Information im Erdgeschoss, während der Dienststunden öffentlich aus.

34513 Waldeck, den 09.02.2026                  Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck

                                                                                   Gez.: Havel, Bürgermeister

Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „1. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2025“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 13.02.2026 öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.