Haushaltsplan mit Haushaltssatzung
Der Haushaltsplan ist die Zusammenstellung der erwarteten Einnahmen und geplanten Ausgaben für ein Jahr. Als Teil der Haushaltssatzung gibt er Auskunft über die Finanz- und Haushaltswirtschaft der Nationalparkstadt. Nach Verabschiedung des Haushaltes bzw. Nachtrages zum Haushalt erfolgt eine öffentliche Auslegung. Diese Auslegung wird in den Waldecker Nachrichten bekanntgegeben.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung der Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie die Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt
- der vorgesehenen Kreditaufnahmen
- die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre
- des Höchstbetrages für die Kassenkredite
- der Hebesätze für die Gewerbesteuer sowie für die Grundsteuer A und B
- des Stellenplanes
Als Haushaltsjahr gilt das Kalenderjahr.