Nachrücken eines Mitgliedes in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck

Veröffentlicht am: 09.01.2023

Das bisherige Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck, Herr Werner Pilger, ist zum 31.12.2022 aus dem Gremium ausgeschieden.

Ich berufe daher den nächsten noch nicht berufenen Bewerber der Liste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck, Herrn Torsten Paul, Hof Heide 1, 34513 Waldeck, Stadtteil Sachsenhausen, als Mitglied in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck.

Diese Berufung erfolgt unter Hinweis auf § 34 des Kommunalwahlgesetzes.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Nationalparkstadt Waldeck gem. § 34 Abs. 4 in Verbindung mit den  §§ 25 bis 27 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift während der bekannten Dienststunden im Rathaus der Nationalparkstadt Waldeck einzureichen.


34513 Waldeck, den 09.01.2023


gez. Dagmar Lohaus
Gemeindewahlleiterin

Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung über das Nachrücken eines Mitgliedes in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 09.01.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.