Kommunalwahl 2021; Nachrücken eines Mitgliedes in den Ortsbeirat der Nationalparkstadt Waldeck, Stadtteil Höringhausen
Amtliche Bekanntmachung der Nationalparkstadt Waldeck
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Kommunalwahl 2021;
Nachrücken eines Mitgliedes in den Ortsbeirat der Nationalparkstadt Waldeck, Stadtteil Höringhausen
Das bisherige Mitglied des Ortsbeirates Höringhausen, Herr Uwe Wagner, hat sein Mandat zum 31.08.2023 niedergelegt.
Ich berufe daher den nächsten noch nicht berufenen Bewerber der Liste der FWG für die Wahl des Ortsbeirates Höringhausen, Herrn Aloisius Martens, Hauptstr. 17, 34513 Waldeck, Stadtteil Höringhausen, zum 01.09.2023 als Mitglied des Ortsbeirates Höringhausen.
Diese Berufung erfolgt unter Hinweis auf § 34 des Kommunalwahlgesetzes.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Nationalparkstadt Waldeck gem. § 34 Abs. 4 in Verbindung mit den §§ 25 bis 27 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift während der bekannten Dienststunden im Rathaus der Nationalparkstadt Waldeck einzureichen.
34513 Waldeck, den 29.08.2023
gez. Dagmar Lohaus
Gemeindewahlleiterin
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung über das Nachrücken eines Mitgliedes in den Ortsbeirat der Nationalparkstadt Waldeck, Stadtteil Höringhausen, wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 29.08.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.