Kommunalwahl 2021; Nachrücken eines Mitgliedes in den Ortsbeirat der Nationalparkstadt Waldeck, Stadtteil Ober-Werbe

Veröffentlicht am: 31.07.2023
Autor: Dagmar Lohaus, Gemeindewahlleiterin

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Amtliche Bekanntmachung

der Nationalparkstadt Waldeck

Kommunalwahl 2021;

Nachrücken eines Mitgliedes in den Ortsbeirat der Nationalparkstadt Waldeck, Stadtteil Ober-Werbe

Das bisherige Mitglied des Ortsbeirates Waldeck, Frau Sandra Schwieder, hat ihr Mandat zum 31.07.2023 niedergelegt.

Ich berufe daher den nächsten noch nicht berufenen Bewerber der Einheitsliste Ober-Werbe für die Wahl des Ortsbeirates Ober-Werbe, Herrn Paulus Notten, Am Klosterbrunnen 2, 34513 Waldeck, Stadtteil Ober-Werbe, als Mitglied des Ortsbeirates Ober-Werbe.

Diese Berufung erfolgt unter Hinweis auf § 34 des Kommunalwahlgesetzes.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Nationalparkstadt Waldeck gem. § 34 Abs. 4 in Verbindung mit den  §§ 25 bis 27 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift während der bekannten Dienststunden im Rathaus der Nationalparkstadt Waldeck einzureichen.

34513 Waldeck, den 31.07.2023

gez. Dagmar Lohaus

Gemeindewahlleiterin

Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung über das Nachrücken eines Mitgliedes in den Ortsbeirat der Nationalparkstadt Waldeck, Stadtteil Waldeck, wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 31.07.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.