Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Veröffentlicht am: 12.05.2023
Autor: Bürgermeister Jürgen Vollbracht
  1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck am 16.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

                im ordentlichen Ergebnis

                mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                 18.375.875,00 EUR

                mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                     18.136.710,00 EUR

                mit einem Saldo von                                                                                  239.165,00 EUR

                im außerordentlichen Ergebnis

                mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                       143.500,00 EUR

                mit dem Gesamtbetrag der Aufwendung auf                                                          0,00 EUR

               mit einem Saldo von                                                                                     143.500,00 EUR

                mit einem Überschuss von                                                                            382.665,00 EUR

                im Finanzhaushalt

                               mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen             

                               aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          1.100.505,00 EUR

                               und dem Gesamtbetrag der

                               Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                      2.943.100,00 EUR

                               Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                      5.906.000,00 EUR

                               mit einem Saldo von                                                                      -2.962.900,00 EUR

                               Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                     2.962.900,00 EUR

                               Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                    1.098.406,00 EUR

                               mit einem Saldo von                                                                          1.864.494,00 EUR

                               mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von                  2.099,00 EUR

       festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.962.900,00 EUR festgesetzt. Darin enthalten ist ein Betrag in Höhe von 100.000,00 EUR für die Hessenkasse.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen wird auf 1.383.000,00 Euro festgesetzt. Diese teilen sich wie folgt auf:

Haushaltsjahr

Beschreibung

Betrag

2024

Wasserleitung Naumburger Straße, Netze

450.000,00

2024

Kanalisation Naumburger Straße, Netze

733.000,00

2024

Kanalsanierung Freienhagen

200.000,00

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    • für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf410 v.H.
    • für Grundstücke (Grundsteuer B) auf440 v.H.
  2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 16.12.2022 beschlossene Stellenplan.

Waldeck, 16.12.2022                                                                                                 Der Magistrat

                                                                                             

                                                                                                                      Gez.:     Jürgen Vollbracht, Bürgermeister

  1. Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung

Es wird hiermit bescheinigt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß §§ 94 ff. HGO in der Zeit vom 14.11.2022 bis einschließlich 22.11.2022 öffentlich ausgelegen hat und diese Auslegung am 11.11.2022 öffentlich bekannt gemacht worden ist. Der Entwurf wurde der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2022 vorgelegt.

34513 Waldeck, den 08.05.2023                Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck

                                                                                   Gez.: Vollbracht, Bürgermeister

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 103 Abs. 2, 102 Abs. 4 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung

  1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Waldeck für das Haus­haltsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von

2.962.900 EUR

(in Worten: Zweimillionenneunhundertzweiundsechzigtausendneunhundert Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,

  1. zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

1.383.000 EUR

(in Worten: Einemilliondreihundertdreiundachtzigtausend Euro)

gemäß § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung,

  1. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von

2.000.000 EUR

(in Worten: Zweimillionen Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

Korbach, den 26. April 2023                                                             Der Landrat

    - 7.1 Az.: 3 m 10 c -                                                     des Landkreises Waldeck-Frankenberg

                                                                                            als Behörde der Landesverwaltung

           Dienstsiegel                                                                         (Jürgen van der Horst)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.05. bis einschließlich 24.05.2023 im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, an der Information im Erdgeschoss, während der Dienststunden öffentlich aus.

34513 Waldeck, den 08.05.2023                                                Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck

                                                                                                               Gez.: Vollbracht, Bürgermeister

Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 12.05.2023 öffentlich bekanntgemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.