Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Auf den Salzäckern“, Stadtteil Waldeck
Amtliche Bekanntmachung der Nationalparkstadt Waldeck
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Auf den Salzäckern“, Stadtteil Waldeck der Nationalparkstadt Waldeck ,
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit Folgendes öffentlich bekannt gemacht:
I. Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat in ihrer Sitzung am 28.09.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Auf den Salzäckern“, Stadtteil Waldeck der Nationalparkstadt Waldeck beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
II. Darlegung allgemeiner Ziele und Zwecke der Planung
1. Räumlicher Umfang
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus der beigefügten Skizze ersichtlich.
2. Aufstellungsgründe
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat den Bebauungsplan Nr. 17 „Auf den Salzäckern“ in ihrer Sitzung am 21.07.2022 beschlossen. Durch die Bekanntmachung am 25.04.2023 wurde der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und ist demnach rechtsverbindlich.
Die Investorengemeinschaft hat mit der Erschließung des Baugebietes im August 2022 begonnen und plant ein zukunftsorientiertes Wohngebiet. Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage, der Entwicklung auf den Energiemärkten sowie den sich geänderten Zielen der Energiepolitik ist dies verbunden mit dem Ziel einer autarken (Wärme)Energieversorgung. Das für das Wohngebiet geplante Energieversorgungsnetz setzt sich aus einer Kombination eines Eis-Energiespeichers und Wärmepumpen zusammen.
Durch ein regional ansässiges Unternehmen liegt ein Modulbausystem zur Errichtung einer solchen lokalen Versorgungsanlage vor. Dieses Modulsystem wurde auf die spezifischen Belange des neuen Wohnbaugebietes „Auf den Salzäckern“ angepasst.
Bei der geplanten Heizzentrale handelt es sich bei der planungsrechtlichen Beurteilung um eine Versorgungsanlage. Da die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Auf den Salzäckern“ hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplans als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind, ist die Errichtung einer solchen Anlage nicht mit den Grundzügen der Planung des rechtsgültigen Bebauungsplans vereinbar. Vor diesem Hintergrund wurde folgerichtig ein Baugesuch negativ beschieden.
Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Auf den Salzäckern“ wird angestrebt, für das im Lageplan dargestellte Baugrundstück die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung zu ändern und damit die Realisierung der geplanten Heizzentrale planungsrechtlich zu sichern. Durch die Änderung soll im nordöstlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 17 „Auf den Salzäckern“ eine Fläche für Versorgungsanlagen gemäß § 9 Abs. 1 Nummer 12 entwickelt werden. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplans bleiben unberührt.
Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
gez. Vollbracht, Bürgermeister
3. Abgrenzung des Geltungsbereiches
Lage der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Auf den Salzäckern“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans (grau hinterlegt) – ohne Maßstab