Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH
TenneT TSO GmbH
Datum 19.08.2025
Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH
Neubau des Umspannwerks Netze West
Durchführung von Kartierungsarbeiten zwischen dem 08.09.2025 bis 31.10.2026
Als Übertragungsnetzbetreiber ist die TenneT TSO GmbH in der Region verantwortlich für den Betrieb und bedarfsgerechten Ausbau des Stromnetzes und der Umspannwerke auf der Höchstspannungs-ebene. Als Grundlage für die Planung des neuen Umspannwerks Netze West und um später einen zügigen Bauablauf zu gewährleisten, werden im Vorfeld notwendige Kartierungsarbeiten durchgeführt.
Mit Hilfe verschiedener, nachfolgend näher beschriebener Methoden werden Informationen hinsichtlich der vorhandenen Biotope, Vegetation und Artengruppen in einem definierten Gebiet erfasst, sodass die vorhandenen Lebensräume im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Naturhaushalt und den Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den von der Planung betroffenen Grundstücken.
Beauftragtes Unternehmen
Die Kartierungsarbeiten werden von dem Institut für Umweltplanung Dr. Kübler GmbH (Paul-Mertgen-Straße 5, 56587 Straßenhaus; Tel. +49 (0) 2634-1414; E-Mail: info@kuebler-umweltplanung.de) im Auftrag der TenneT TSO GmbH vorgenommen. Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grund-stücke betreten sowie wald- und landwirtschaftliche Wege des geplanten Projektraumes befahren kön-nen. Für Ihr Verständnis möchten wir uns bedanken. Das Institut Kübler kann sich durch ein entspre-chendes Schreiben ausweisen.
Ort, Zeit, Art und Umfang der Kartierungen
Die Kartierungen finden im Zeitraum vom 08.09.2025 bis 31.10.2026 statt. Der zeitliche Ablauf der Kar-tierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt auch von äußeren Um-ständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern.
Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums (maximal 300 m Umkreis um das geplante Umspannwerk und potenzielle Arbeitsflächen) von jeder Kartierungsmethode betroffen sind. Vielmehr finden auf den einzelnen Flurstücken für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum angepasste Kartierungen statt. Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten wer-den.
Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und dauert zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden am Tag und in der Nacht. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt werden. Die nachfolgend genannten Maßnahmen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt oder dass die Grundstücke mehrfach betreten werden müssen.
Faunistische Übersichtsbegehung
Im Vorfeld der weiteren Kartierungsarbeiten wird im September 2025 eine Geländebegehung des ge-samten Untersuchungsraumes durchgeführt. Ziel ist es, mittels visueller Erfassung der Habitatstruktu-ren einen Überblick über die typische und verbreitete Fauna sowie potenzielle Lebensräume im Unter-suchungsraum zu erhalten. Hierzu werden Flächen zu Fuß begangen oder die Erfassung erfolgt von Wegen aus. Die Begehung bildet die Grundlage für weitere, gezielte faunistische Untersuchungen.
Biotopkartierung
Hierbei wird eine Fläche visuell erfasst, um beispielsweise Vorkommen bestimmter Biotop- und Nut-zungstypen sowie einzelne Pflanzenarten der Fläche festzustellen. Hierzu werden Flächen zu Fuß be-gangen oder die Erfassung erfolgt von Wegen aus. Für die Erfassung kann auch ein Fernglas eingesetzt werden.
Erfassung Horste
In der laubfreien Zeit (Winter 2025/2026) erfolgt eine flächendeckende Erfassung von Horsten bzw. Nestern von Großvögeln in geeigneten Strukturen (Masten, Wald, Feldgehölze, Einzelbäume, Galerie-wälder). Hierzu werden Flächen zu Fuß begangen. Im Jahr 2026 werden zwei Begehungen zur Kon-trolle der Horste auf Besatz durchgeführt. Für die Erfassung und Kontrolle kommt ein Fernglas zum Einsatz.
Erfassung Höhlenbäume
Hierbei werden in der laubfreien Zeit (Winter 2025/2026) geeignete Strukturen (Wald, Feldgehölze, Ein-zelbäume, Galeriewälder) flächendeckend auf Baumhöhlen untersucht. Hierzu werden Flächen zu Fuß begangen. Für die Erfassung kann auch ein Fernglas eingesetzt werden.
Brutvogelerfassung
Ab Ende Januar 2026 wird in insgesamt 10 Begehungen in regelmäßigen Abständen das Vorkommen von Brutvögeln flächendeckend dokumentiert. Dies erfolgt hauptsächlich durch Verhören, aber auch durch Sichtbeobachtungen. Die Begehung erfolgt zu Fuß.
Rast- und Gastvogelerfassung
Das Rastgeschehen von Vogelarten wird im Untersuchungsraum von September 2025 bis April 2026 in insgesamt 18 Begehungen flächendeckend erfasst. Dies erfolgt durch Begehung der Flächen bzw. Be-fahrung angrenzender Wege und durch Beobachtung mittels Fernglas oder Spektiv. Von festgelegten Punkten aus werden die Rastvogelbestände jeweils mindestens 30 Minuten lang beobachtet.
Amphibienerfassung (gegebenenfalls)
Auf Grundlage der bereits durchgeführten faunistischen Übersichtsbegehung werden in bestimmten Bereichen, in denen ein Vorkommen von Amphibien vermutet wird, genauere Erfassungen
durchgeführt. Hierfür ist das Verhören von Lautäußerungen sowie die Erfassung mittels Sichtbeobach-tungen vorgesehen.
Reptilienerfassung (gegebenenfalls)
Wie bei den Amphibien werden Reptilien auf vorher bestimmten Potenzialflächen erfasst. Dies ge-schieht durch Sichtbeobachtung, ggf. können hierfür auch sog. „künstliche Verstecke“ ausgebracht wer-den. Dies können z.B. Dachpappenstücke oder auch Bleche sein, unter die sich die Reptilien verkrie-chen können und die dann auf ein Vorkommen überprüft werden. Die künstlichen Verstecke werden nach der Kartierung wieder eingesammelt und verbleiben nicht im Gelände.
Haselmauserfassung
Hierbei werden im Vorfeld, im Herbst 2025, in geeigneten Gehölzbeständen spezielle Nisthilfen (Nest-tubes) ausgebracht und im Zuge von fünf Begehungen bis Oktober 2026 auf Haselmäuse bzw. Hasel-mausnester kontrolliert. Die Nesttubes werden nach der Kartierung wieder eingesammelt und verblei-ben nicht im Gelände.
Die Liste der Flurstücke können Sie auf der Projektwebsite unter dem folgenden Link einsehen:
Umspannwerk mit Phasenschieber-Transformatoren Raum Waldeck
In der Abbildung können Sie den gesamten Untersuchungsraum einsehen.
Abbildung: Untersuchungsraum für die Kartierungen
Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirt-schatsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der be-troffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Trä-ger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.
Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftliche Wege mit regulären Pkw. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, werden diese durch TenneT re-guliert oder ggfls. in voller Höhe entschädigt. Wir bitten in solchen Fällen um Benachrichtigung.
Kontakt
Bei Fragen zum Projekt oder zu den geplanten Maßnahmen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Marco Bräuer Regionaler Koordinator Stakeholdermanagement Hessen
Telefon: 0177 347 38 96
E-Mail: marco.braeuer@tennet.eu