Bauleitplanung der Nationalparkstadt Waldeck 8. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 15

Veröffentlicht am: 13.09.2022

Hier: Bekanntmachung der Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes,

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck am 07.04.2022 beschlossene 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 02.09.2022 (Aktenzeichen RPKS – 21–61a-1521/1-2022/1) die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Der Plan kann somit in der vorliegenden Fassung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemarkung Waldeck der Nationalparkstadt Waldeck wirksam.

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck am 07.04.2022 beschlossene 8. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nebst Begründung und Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung vom heutigen Tage an in der Stadtverwaltung der Nationalparkstadt Waldeck, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck, Stadtteil Sachsenhausen, Erdgeschoss, Bauamt, Zimmer 3, während nachfolgender Dienststunden

Montag - Dienstag:                07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr;

Mittwoch:                                07.00 Uhr - 12.00 Uhr;

Donnerstag:                           07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr;

Freitag:                                   07.00 Uhr - 12.00 Uhr öffentlich aus, sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung (05634/709-0). Die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Nationalparkstadt Waldeck (www.waldeck.de) unter der Rubrik „Bauen und Planen“ – Aktuelle Bauleitplanverfahren einsehbar.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften, eine unter Be­rücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flä­chennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Nationalparkstadt Waldeck unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 6 Abs. 5 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese amtliche Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Nationalparkstadt Waldeck unter der Rubrik ‘Presse — Amtliche Bekanntmachungen einsehbar ist.

Die Abgrenzung der 8. Flächennutzungsplanänderung ist aus der beigefügten Skizze ersichtlich (siehe ganz unten).

Hier: In-Kraft-Treten des Bebauungsplans Nr. 15 „Freiflächenphotovoltaik Im Schottengraben", Gemarkung Waldeck

Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat in ihrer Sitzung am 07.04.2022 den Bebauungsplan Nr. 15 „Freiflächenphotovoltaik Im Schottengraben", Gemarkung Waldeck als Satzung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan Nr. 15 „Freiflächenphotovoltaik Im Schottengraben", Gemarkung Waldeck in Kraft.

Der Bebauungsplan liegt nebst Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung vom heutigen Tage an in der Stadtverwaltung der Nationalparkstadt Waldeck, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck, Stadtteil Sachsenhausen, Erdgeschoss, Bauamt, Zimmer 3, während nachfolgender Dienststunden

Montag – Dienstag:    07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr;

Mittwoch:                    07.00 Uhr - 12.00 Uhr;

Donnerstag:                07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr;

Freitag:                       07.00 Uhr - 12.00 Uhr öffentlich aus, sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung (05634/709-0). Die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Nationalparkstadt Waldeck (www.Waldeck.de) unter der Rubrik „Bauen und Planen“ – Aktuelle Bauleitplanverfahren einsehbar.

Hinweise:

I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltend­machung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die­sen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichne­ten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Be­rücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Waldeck unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese amtliche Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Nationalparkstadt Waldeck unter der Rubrik ‘Presse — Amtliche Bekanntmachungen einsehbar ist.

Hier: Änderungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und

räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 „Freiflächenphotovoltaik Im Schottengraben", Gemarkung Waldeck

Freiflächenphotovoltaik Im Schottengraben

Waldeck, 12.09.2022

DER MAGISTRAT

der Nationalparkstadt Waldeck

gez. Vollbracht

Bürgermeister

 

Dokumente zum Bebauungs- und Flächennutzungsplan

Begründung B-Plan 15, Im Schottengraben                                      Begründung 8 Änd. FNP

Umweltbericht B-Plan 15, Im Schottengraben                                  Umweltbericht 8 Änd. FNP

B-Plan 15, Im Schottengraben                                                         Zusammenfassende Erkl. FNP Änd 8

B-Plan 15 Bestand 1                                                                        FNP Änd. 8

Zusammenfassende Erkl. B-Plan 15