Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck
Amtliche Bekanntmachung der Nationalparkstadt Waldeck
Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck
für das Haushaltsjahr 2023
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2023 liegt gemäß § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020(GVBl. S. 915) in der Zeit vom 14.11.2022 bis einschließlich 22.11.2022 während der Dienststunden im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, an der Bürgerinformation öffentlich aus.
34513 Waldeck, den 09.11.2022
Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
Gez.: Vollbracht, Bürgermeister
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2023“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 11.11.2022 öffentlich bekanntgemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.