Fischereischeine
Um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen, muss man bei Erstausstellung vorab eine Fischereiprüfung ablegen. Ein bereits ausgestellter Fischereischein kann nach Ablauf der Gültigkeit entweder verlängert oder auch neu ausgestellt werden.
Fischereischeine können für Personen ab 14 Jahre ausgestellt werden.
Für Personen unter 14 Jahren besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines Jugendfischereischeines. Für den Jugendfischereischein wird keine Fischereiprüfung benötigt.
Ein Fischereischein kann für 1 Jahr, 5 Jahre oder für 10 Jahre ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
Fischereischein
für 1 Jahr | = 17,50 EUR |
für 5 Jahre | = 45,00 EUR |
für 10 Jahre | = 86,00 EUR |
Jugendfischereischein
Jahr | = 7,50 EUR |
für 5 Jahre | = 23,00 EUR |
Rechtsgrundlage:
Kontakte: