Wichtige Informationen zur Kommunalwahl am 15.03.2026
Wichtige Informationen zur Kommunalwahl am 15.03.2026
Bei der Kommunalwahl am 15.03.2026 haben die Bürger wieder die Möglichkeit, ihre demokratischen Mitwirkungsrechte durch Kumulieren und Panaschieren stärker zu nutzen.
Durch das Kumulieren können Bewerberinnen und Bewerbern bis zu 3 Stimmen gegeben werden, was deren Chance erhöht, einen Sitz im jeweiligen Gremium zu bekommen.
Durch Panaschieren können auch Stimmen an Bewerber unterschiedlicher Wahlvorschläge vergeben werden.
Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, die Bewerberinnen und Bewerber zu streichen, denen man keine Stimme geben möchte.
Insgesamt haben Sie so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Für die Kreiswahl sind es demnach 71 Stimmen, für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck 31 Stimmen und für die Ortsbeiratswahlen in Alraft, Dehringhausen, Nieder-Werbe, Ober-Werbe und Selbach jeweils 5 Stimmen, für Freienhagen und Netze jeweils 7 Stimmen und für Höringhausen, Sachsenhausen und Waldeck jeweils 9 Stimmen.
Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen (Panaschieren). Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl dürfen Sie von Ihren Stimmen eine, zwei oder auch drei Stimmen geben, dieses Anhäufen der Stimmen nennt man Kumulieren.
Sie müssen aber nicht Ihre Stimmen einzeln vergeben, sondern können auch ein Listenkreuz setzen. Das bewirkt, dass bei der Auszählung alle Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten die zu vergebenden Stimmen erhalten. Bewerberinnen und Bewerber, die Sie dabei nicht mit Ihrer Stimme unterstützen möchten,
können Sie auch streichen.
Natürlich können Sie auch nur einen Teil Ihrer Stimmen einzeln vergeben. Damit aber der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich noch ein Listenkreuz setzen. Das hat zur Folge, dass die restlichen Stimmen den Bewerberinnen und Bewerbern dieser Liste von oben nach unten zugeteilt werden.
Die Möglichkeit des Listenkreuzes besteht aber nicht bei den Einheitslisten für die Ortsbeiratswahlen! Dort können die Stimmen nur einzeln vergeben werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mehr Stimmen vergeben, als Ihnen zustehen und dass Sie nicht mehr als eine Liste ankreuzen. Damit würden Sie riskieren, dass ein Teil Ihrer Stimmen verloren geht oder aber der Stimmzettel insgesamt ungültig ist.
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist wie folgt möglich:
- über die Homepage der Nationalparkstadt Waldeck (www.waldeck-stadt.de)
- formlos per Anschreiben an das Wahlamt der Nationalparkstadt Waldeck, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck
- über den Vordruck der Wahlbenachrichtigung (diese muss bis spätestens zum 22.02.2026 zugegangen sein)
Natürlich können Sie auch am 15. März 2026 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben. Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben!
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Das Wahlamt erreichen Sie unter der Telefonnr.: 05634/70940 oder 05634/70910.