Wichtige Information zur Entsorgung von Biomüll
Seit 2025 gelten laut der Bioabfallverordnung strengere Regelungen bei der Entsorgung von Bioabfällen.
Was ist Bioabfall eigentlich?
Als reinen Bioabfall bezeichnet man den organischen Abfall tierischer und pflanzlicher Herkunft, der biologisch abbaubar, also kompostierbar ist.
Was darf in die Biotonne?
• Gartenabfälle (Baumschnitt und -rinde, Blumen, Unkraut, Rasenschnitt, etc.)
• Speisereste und Küchenabfälle (Gemüsereste, Eierschalen, Knochen etc.)
• Sommerschnitt z.B. von Hecken
• Laub und Fallobst, unbehandelte Holzspäne
Was darf NICHT in die Biotonne?
• Müllbeutel (weder Kunststoff, noch Biobeutel!)
• Glas, Metall, Kunststoff, Textilien
• Windeln, Binden, Wattestäbchen
• Staubsaugerbeutel, Asche
• Katzenstreu oder Tierkot, Tierkadaver, Felle,
• Schlachtabfälle
• Blumendraht oder -töpfe, etc.
• Zigarettenfilter, Kehricht
Wichtige Tipps
Im Sommer sollte die Tonne möglichst im Schatten aufgestellt und der Flüssigkeitsanteil darin geringgehalten werden. Grasschnitt sollte vorm einfüllen getrocknet und Bioabfälle niemals verdichtet werden. Bei Ungezieferproblematik hilft etwas Kalk.
Im Winter sollte die Tonne möglichst frostfrei oder zumindest windgeschützt stehen. Den Boden sollte man mit Zeitungspapier oder Ähnlichem auskleiden. Auch in der kalten Jahreszeit sollte der Flüssigkeitsanteil geringgehalten werden. Pflegeschnitt von Sträuchern sollte auf die Winterzeit verteilt und zerkleinert in die Tonne gegeben werden.
Das Abfuhrunternehmen ist angehalten, stichprobenartig die korrekte Trennung des Abfalls zu kontrollieren.
Bei Falschbefüllung der Abfallgefäße kann die Tonne nicht geleert werden! Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Plastikbeuteln (auch kompostierbare Biobeutel)!