Vereinsförderung in der Nationalparkstadt Waldeck

Veröffentlicht am: 11.09.2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat in ihrer Sitzung am 26.09.2024 die Richtlinien für die Vereinsförderung in der Nationalparkstadt verabschiedet, in denen den örtlichen Vereinen umfangreiche Möglichkeiten der Förderung geboten werden.

Die Förderarten reichen von der Überlassung von Räumen und Anlagen über die Möglichkeit der Förderung von Angeboten für die Jugendarbeit sowie die Ausbildung von Jugendbetreuern bis hin zu Zuschüssen für die Anschaffung von langlebigen Geräten und Investitionsmaßnahmen.

Während in den vergangenen Jahren Mittel in Höhe von 30.000,00 EUR zur Verfügung standen, wurden von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2025 und 2026 jeweils Mittel in Höhe von 57.000,00 EUR bereitgestellt.

Zahlreiche Vereine haben bisher schon die neuen Möglichkeiten genutzt und Anträge gestellt, so dass die bereitgestellten Haushaltsmittel voll ausgeschöpft wurden.

Sollte ihr Verein für das kommende Jahr Investitionen in Neubau-, Erweiterungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten planen, möchten wir schon jetzt darauf hinweisen, dass die entsprechenden Anträge für die Gewährung eines Zuschusses bis zum 30.09.2026 bei der Stadtverwaltung gestellt sein müssen.

Unter dem nachstehend aufgeführten Link finden Sie die aktuellen Richtlinien für die Vereinsförderung:

https://www.waldeck-stadt.de/Rathaus/Ortsrecht.htm? 

➡️ Richtlinien für die Vereinsförderung der Nationalparkstadt Waldeck - gültig ab 01.01.2025